[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csddd-erwgr-87-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csddd","über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 und der Verordnung (EU) 2023\u002F2859","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-07-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1760",13305982,"ErwGr. 87","erwgr-87",null,"Erwägungsgründe","Hinsichtlich der Vorschriften über die zivilrechtliche Haftung gilt, dass die zivilrechtliche Haftung eines Unternehmens für Schäden, die dadurch entstehen, dass das Unternehmen keine angemessene Sorgfaltsprüfung durchgeführt hat, die zivilrechtliche Haftung seiner Tochterunternehmen oder die entsprechende zivilrechtliche Haftung direkter und indirekter Geschäftspartner in seiner Aktivitätskette unberührt lässt. Wenn das Unternehmen den Schaden gemeinsam mit seinem Tochterunternehmen oder seinem Geschäftspartner verursacht hat, so sollte es mit diesem Tochterunternehmen oder diesem Geschäftspartner gesamtschuldnerisch haften. Dies sollte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften über die Voraussetzungen für eine gesamtschuldnerische Haftung erfolgen und die Vorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten über die gesamtschuldnerische Haftung und über Regressansprüche für die gesamte Entschädigung, die von einer gesamtschuldnerisch haftenden Partei gezahlt wird, nicht berühren.","CSDDD - Erwägungsgründe - ErwGr. 87\n\nHinsichtlich der Vorschriften über die zivilrechtliche Haftung gilt, dass die zivilrechtliche Haftung eines Unternehmens für Schäden, die dadurch entstehen, dass das Unternehmen keine angemessene Sorgfaltsprüfung durchgeführt hat, die zivilrechtliche Haftung seiner Tochterunternehmen oder die entsprechende zivilrechtliche Haftung direkter und indirekter Geschäftspartner in seiner Aktivitätskette unberührt lässt. Wenn das Unternehmen den Schaden gemeinsam mit seinem Tochterunternehmen oder seinem Geschäftspartner verursacht hat, so sollte es mit diesem Tochterunternehmen oder diesem Geschäftspartner gesamtschuldnerisch haften. Dies sollte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften über die Voraussetzungen für eine gesamtschuldnerische Haftung erfolgen und die Vorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten über die gesamtschuldnerische Haftung und über Regressansprüche für die gesamte Entschädigung, die von einer gesamtschuldnerisch haftenden Partei gezahlt wird, nicht berühren.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 86","erwgr-86",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 85","erwgr-85",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 84","erwgr-84",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 88","erwgr-88",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 89","erwgr-89",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 90","erwgr-90",[],false]