[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csddd-erwgr-90-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csddd","über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 und der Verordnung (EU) 2023\u002F2859","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-07-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1760",13305985,"ErwGr. 90","erwgr-90",null,"Erwägungsgründe","Um sicherzustellen, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden auch für Schäden Schadenersatzklagen erheben und Schadenersatzansprüche geltend machen können, die das Unternehmen infolge der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichteinhaltung der sich aus dieser Richtlinie ergebenden Sorgfaltspflichten verursacht hat, sollte diese Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichten, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Regelung der zivilrechtlichen Haftung gemäß dieser Richtlinie zwingend in Fällen anwendbar sind, in denen das auf derartige Ansprüche anzuwendende Recht nicht das nationale Recht eines Mitgliedstaats ist — was beispielsweise gemäß den Regeln des internationalen Privatrechts der Fall sein könnte, wenn der Schaden in einem Drittland eintritt. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten auch dafür sorgen sollten, dass die Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen durch natürliche oder juristische Personen, die Verjährung und die Offenlegung von Beweisen zwingend anwendbar sind. Bei der Umsetzung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Regelung der zivilrechtlichen Haftung und bei der Wahl der hierzu notwendigen Methoden sollten die Mitgliedstaaten auch alle einschlägigen nationalen Vorschriften berücksichtigen können, soweit diese für den Schutz der Opfer erforderlich und für den Schutz der öffentlichen Interessen der Mitgliedstaaten — wie ihre jeweilige politische, soziale oder wirtschaftliche Organisation — von entscheidender Bedeutung sind.","CSDDD - Erwägungsgründe - ErwGr. 90\n\nUm sicherzustellen, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden auch für Schäden Schadenersatzklagen erheben und Schadenersatzansprüche geltend machen können, die das Unternehmen infolge der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichteinhaltung der sich aus dieser Richtlinie ergebenden Sorgfaltspflichten verursacht hat, sollte diese Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichten, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Regelung der zivilrechtlichen Haftung gemäß dieser Richtlinie zwingend in Fällen anwendbar sind, in denen das auf derartige Ansprüche anzuwendende Recht nicht das nationale Recht eines Mitgliedstaats ist — was beispielsweise gemäß den Regeln des internationalen Privatrechts der Fall sein könnte, wenn der Schaden in einem Drittland eintritt. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten auch dafür sorgen sollten, dass die Anforderungen an die Geltendmachung von Ansprüchen durch natürliche oder juristische Personen, die Verjährung und die Offenlegung von Beweisen zwingend anwendbar sind. Bei der Umsetzung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Regelung der zivilrechtlichen Haftung und bei der Wahl der hierzu notwendigen Methoden sollten die Mitgliedstaaten auch alle einschlägigen nationalen Vorschriften berücksichtigen können, soweit diese für den Schutz der Opfer erforderlich und für den Schutz der öffentlichen Interessen der Mitgliedstaaten — wie ihre jeweilige politische, soziale oder wirtschaftliche Organisation — von entscheidender Bedeutung sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 89","erwgr-89",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 88","erwgr-88",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 87","erwgr-87",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 91","erwgr-91",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 92","erwgr-92",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 93","erwgr-93",[],false]