[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csddd-erwgr-92-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csddd","über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019\u002F1937 und der Verordnung (EU) 2023\u002F2859","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-07-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32024L1760",13305987,"ErwGr. 92","erwgr-92",null,"Erwägungsgründe","Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie ergeben, oder deren freiwillige Umsetzung als umweltrelevanter und\u002Foder sozialer Aspekt oder Element gilt, den die öffentlichen Auftraggeber im Einklang mit der Richtlinie 2014\u002F23\u002FEU (26), der Richtlinie 2014\u002F24\u002FEU (27) und der Richtlinie 2014\u002F25\u002FEU (28) des Europäischen Parlaments und des Rates als Teil der Vergabekriterien für öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge berücksichtigen oder in Bezug auf die Ausführung solcher Aufträge und Verträge festlegen können. Öffentliche Auftraggeber und sonstige Auftraggeber können jeden Wirtschaftsbeteiligten von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren einschließlich eines Verfahrens zur Vergabe einer Konzession ausschließen oder von den Mitgliedstaaten hierzu verpflichtet werden, wenn sie mit geeigneten Mitteln nachweisen können, dass gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, einschließlich derjenigen, die sich aus bestimmten von allen Mitgliedstaaten ratifizierten und in den genannten Richtlinien aufgeführten internationalen Übereinkünften ergeben, oder dass der Wirtschaftsbeteiligte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Integrität in Frage stellt. Um die Kohärenz der Unionsvorschriften sicherzustellen und die Umsetzung zu unterstützen, sollte die Kommission prüfen, ob eine dieser Richtlinien aktualisiert werden sollte, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen und Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten ergreifen müssen, um die Einhaltung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten während des gesamten Auftragsvergabe- und Konzessionsverfahrens sicherzustellen.","CSDDD - Erwägungsgründe - ErwGr. 92\n\nDie Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie ergeben, oder deren freiwillige Umsetzung als umweltrelevanter und\u002Foder sozialer Aspekt oder Element gilt, den die öffentlichen Auftraggeber im Einklang mit der Richtlinie 2014\u002F23\u002FEU (26), der Richtlinie 2014\u002F24\u002FEU (27) und der Richtlinie 2014\u002F25\u002FEU (28) des Europäischen Parlaments und des Rates als Teil der Vergabekriterien für öffentliche Aufträge und Konzessionsverträge berücksichtigen oder in Bezug auf die Ausführung solcher Aufträge und Verträge festlegen können. Öffentliche Auftraggeber und sonstige Auftraggeber können jeden Wirtschaftsbeteiligten von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren einschließlich eines Verfahrens zur Vergabe einer Konzession ausschließen oder von den Mitgliedstaaten hierzu verpflichtet werden, wenn sie mit geeigneten Mitteln nachweisen können, dass gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, einschließlich derjenigen, die sich aus bestimmten von allen Mitgliedstaaten ratifizierten und in den genannten Richtlinien aufgeführten internationalen Übereinkünften ergeben, oder dass der Wirtschaftsbeteiligte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Integrität in Frage stellt. Um die Kohärenz der Unionsvorschriften sicherzustellen und die Umsetzung zu unterstützen, sollte die Kommission prüfen, ob eine dieser Richtlinien aktualisiert werden sollte, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen und Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten ergreifen müssen, um die Einhaltung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten während des gesamten Auftragsvergabe- und Konzessionsverfahrens sicherzustellen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 91","erwgr-91",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 90","erwgr-90",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 89","erwgr-89",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 93","erwgr-93",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 94","erwgr-94",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 95","erwgr-95",[],false]