[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-csrd-art-25-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"csrd","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537\u002F2014 und der Richtlinien 2004\u002F109\u002FEG, 2006\u002F43\u002FEG und 2013\u002F34\u002FEU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-10-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32022L2464",13305690,"Art. 25","art-25","Prüfungs- und Bestätigungshonorare",null,"Die Mitgliedstaaten sorgen für eine angemessene Regelung, die gewährleistet, dass die Honorare für Abschlussprüfungen und die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung\na) nicht von der Erbringung zusätzlicher Leistungen für das Unternehmen, das Gegenstand der Abschlussprüfung oder der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist, beeinflusst oder bestimmt werden; und\nb) an keinerlei Bedingungen geknüpft werden dürfen.“","CSRD - Art. 25 Prüfungs- und Bestätigungshonorare\n\nDie Mitgliedstaaten sorgen für eine angemessene Regelung, die gewährleistet, dass die Honorare für Abschlussprüfungen und die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung\na) nicht von der Erbringung zusätzlicher Leistungen für das Unternehmen, das Gegenstand der Abschlussprüfung oder der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist, beeinflusst oder bestimmt werden; und\nb) an keinerlei Bedingungen geknüpft werden dürfen.“",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 14a","Vor dem 1. Januar 2024 zugelassene oder anerkannte Abschlussprüfer und Personen, die am 1. Januar 2024 das Zulassungsverfahren für Abschlussprüfer durchlaufen","art-14a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 12","Kombination von praktischer und theoretischer Ausbildung","art-12",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 7","Prüfung der beruflichen Eignung","art-7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 25b","Berufsgrundsätze, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Berufsgeheimnis bei der Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung","art-25b",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 25c","Nichtprüfungsleistungen, die verboten sind, wenn der Abschlussprüfer bei einem Unternehmen von öffentlichem Interesse die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführt","art-25c",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 25d","Unregelmäßigkeiten","art-25d",[],false]