[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dac6-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dac6","zur Änderung der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-02-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32018L0822",17301721,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","Um neue Initiativen im Bereich der Steuertransparenz auf Unionsebene zu berücksichtigen, wurde die Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU des Rates (3) in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. So wurde mit der Richtlinie 2014\u002F107\u002FEU des Rates (4) der von der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelte gemeinsame Meldestandard für Informationen über Finanzkonten (im Folgenden „gemeinsamer Meldestandard“) innerhalb der Union eingeführt. Der gemeinsame Meldestandard schreibt den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten von steuerlich nicht ansässigen Personen vor und errichtet einen weltweiten Rahmen für diesen Austausch. Die Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU wurde durch die Richtlinie (EU) 2015\u002F2376 des Rates (5) geändert, in der der automatische Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide festgelegt wurde, sowie durch die Richtlinie (EU) 2016\u002F881 des Rates (6) zum verpflichtenden Informationsaustausch über die länderbezogene Berichterstattung multinationaler Unternehmen zwischen Steuerbehörden. Angesichts des Nutzens, den Informationen über Geldwäsche für Steuerbehörden haben können, wurde mit der Richtlinie (EU) 2016\u002F2258 des Rates (7) die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten eingeführt, den Steuerbehörden Zugang zu den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute gemäß der Richtlinie (EU) 2015\u002F849 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) zu gewähren. Obwohl die Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU mehrfach geändert wurde, um die Mittel der Steuerbehörden zur Reaktion auf aggressive Steuerplanung auszuweiten, müssen bestimmte spezifische Transparenzaspekte des bestehenden Rahmens für die Besteuerung noch verstärkt werden.","DAC6 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nUm neue Initiativen im Bereich der Steuertransparenz auf Unionsebene zu berücksichtigen, wurde die Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU des Rates (3) in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. So wurde mit der Richtlinie 2014\u002F107\u002FEU des Rates (4) der von der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelte gemeinsame Meldestandard für Informationen über Finanzkonten (im Folgenden „gemeinsamer Meldestandard“) innerhalb der Union eingeführt. Der gemeinsame Meldestandard schreibt den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten von steuerlich nicht ansässigen Personen vor und errichtet einen weltweiten Rahmen für diesen Austausch. Die Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU wurde durch die Richtlinie (EU) 2015\u002F2376 des Rates (5) geändert, in der der automatische Informationsaustausch über grenzüberschreitende Vorbescheide festgelegt wurde, sowie durch die Richtlinie (EU) 2016\u002F881 des Rates (6) zum verpflichtenden Informationsaustausch über die länderbezogene Berichterstattung multinationaler Unternehmen zwischen Steuerbehörden. Angesichts des Nutzens, den Informationen über Geldwäsche für Steuerbehörden haben können, wurde mit der Richtlinie (EU) 2016\u002F2258 des Rates (7) die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten eingeführt, den Steuerbehörden Zugang zu den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute gemäß der Richtlinie (EU) 2015\u002F849 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) zu gewähren. Obwohl die Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU mehrfach geändert wurde, um die Mittel der Steuerbehörden zur Reaktion auf aggressive Steuerplanung auszuweiten, müssen bestimmte spezifische Transparenzaspekte des bestehenden Rahmens für die Besteuerung noch verstärkt werden.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]