[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dac7-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dac7","zur Änderung der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021L0514",17291813,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","In den letzten Jahren wurde die Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU des Rates (3) mehrfach geändert, um neuen Initiativen der Union im Bereich der Steuertransparenz Rechnung zu tragen. Diese Änderungen betrafen in erster Linie die Einführung von Meldepflichten in Bezug auf Finanzkonten, grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, länderbezogene Berichte und meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, und die anschließende Übermittlung der Informationen an andere Mitgliedstaaten. So wurde durch diese Änderungen der Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs allmählich erweitert. Die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten verfügen nun über ein breiteres Instrumentarium für die Zusammenarbeit, um verschiedene Formen des Steuerbetrugs, der Steuerhinterziehung und der Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen.","DAC7 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nIn den letzten Jahren wurde die Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU des Rates (3) mehrfach geändert, um neuen Initiativen der Union im Bereich der Steuertransparenz Rechnung zu tragen. Diese Änderungen betrafen in erster Linie die Einführung von Meldepflichten in Bezug auf Finanzkonten, grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung, länderbezogene Berichte und meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, und die anschließende Übermittlung der Informationen an andere Mitgliedstaaten. So wurde durch diese Änderungen der Anwendungsbereich des automatischen Informationsaustauschs allmählich erweitert. Die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten verfügen nun über ein breiteres Instrumentarium für die Zusammenarbeit, um verschiedene Formen des Steuerbetrugs, der Steuerhinterziehung und der Steuervermeidung aufzudecken und zu bekämpfen.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]