[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dac7-erwgr-25-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dac7","zur Änderung der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021L0514",17291837,"ErwGr. 25","erwgr-25",null,"Erwägungsgründe","Es ist daher angezeigt, die Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU durch eine Reihe von Bestimmungen zu ergänzen, mit denen der Rahmen und die wichtigsten Grundsätze weiter präzisiert werden, die zur Anwendung kommen sollten, wenn die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beschließen, auf eine gemeinsame Prüfung zurückzugreifen. Gemeinsame Prüfungen sollten ein zusätzliches Instrument für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung darstellen, das den bestehenden Rahmen ergänzen würde, der die Möglichkeit der Anwesenheit von Bediensteten eines anderen Mitgliedstaats in den Amtsräumen von Behörden, der Teilnahme an behördlichen Ermittlungen sowie gleichzeitiger Prüfungen vorsieht. Gemeinsame Prüfungen würden in Form behördlicher Ermittlungen gemeinsam von den zuständigen Behörden von zwei oder mehr Mitgliedstaaten und in Bezug auf eine oder mehrere Personen von gemeinsamem oder ergänzendem Interesse für die zuständigen Behörden dieser Mitgliedstaaten durchgeführt. Gemeinsame Prüfungen können einen wichtigen Beitrag zur besseren Funktionsweise des Binnenmarkts leisten. Sie sollten so strukturiert sein, dass sie den Steuerpflichtigen dank klarer Verfahrensregeln unter anderem in Bezug auf Maßnahmen zur Minderung des Risikos der Doppelbesteuerung Rechtssicherheit bieten.","DAC7 - Erwägungsgründe - ErwGr. 25\n\nEs ist daher angezeigt, die Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU durch eine Reihe von Bestimmungen zu ergänzen, mit denen der Rahmen und die wichtigsten Grundsätze weiter präzisiert werden, die zur Anwendung kommen sollten, wenn die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beschließen, auf eine gemeinsame Prüfung zurückzugreifen. Gemeinsame Prüfungen sollten ein zusätzliches Instrument für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung darstellen, das den bestehenden Rahmen ergänzen würde, der die Möglichkeit der Anwesenheit von Bediensteten eines anderen Mitgliedstaats in den Amtsräumen von Behörden, der Teilnahme an behördlichen Ermittlungen sowie gleichzeitiger Prüfungen vorsieht. Gemeinsame Prüfungen würden in Form behördlicher Ermittlungen gemeinsam von den zuständigen Behörden von zwei oder mehr Mitgliedstaaten und in Bezug auf eine oder mehrere Personen von gemeinsamem oder ergänzendem Interesse für die zuständigen Behörden dieser Mitgliedstaaten durchgeführt. Gemeinsame Prüfungen können einen wichtigen Beitrag zur besseren Funktionsweise des Binnenmarkts leisten. Sie sollten so strukturiert sein, dass sie den Steuerpflichtigen dank klarer Verfahrensregeln unter anderem in Bezug auf Maßnahmen zur Minderung des Risikos der Doppelbesteuerung Rechtssicherheit bieten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 22","erwgr-22",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 28","erwgr-28",[],false]