[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dac7-erwgr-36-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dac7","zur Änderung der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2024-11-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32021L0514",17291848,"ErwGr. 36","erwgr-36",null,"Erwägungsgründe","Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU sollte weiterhin unter Einhaltung der Verordnung (EU) 2016\u002F679 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) und der Verordnung (EU) 2018\u002F1725 erfolgen. Die Datenverarbeitung ist in der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU ausschließlich zu dem Zweck geregelt, einem allgemeinen öffentlichen Interesse zu dienen, nämlich der Frage der Besteuerung und dem Zweck der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, der Sicherung der Steuereinnahmen und der Förderung einer gerechten Besteuerung, welche die Möglichkeiten für die soziale, politische und wirtschaftliche Integration in den Mitgliedstaaten verbessert. Daher sollten in der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU die Bezugnahmen auf das einschlägige Unionsrecht zum Datenschutz aktualisiert und auf die Vorschriften erstreckt werden, die durch die vorliegende Richtlinie aufgenommen werden. Dies ist insbesondere wichtig, um Rechtssicherheit für die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter im Sinne der Verordnungen (EU) 2016\u002F679 und (EU) 2018\u002F1725 und gleichzeitig den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.","DAC7 - Erwägungsgründe - ErwGr. 36\n\nDie Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU sollte weiterhin unter Einhaltung der Verordnung (EU) 2016\u002F679 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) und der Verordnung (EU) 2018\u002F1725 erfolgen. Die Datenverarbeitung ist in der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU ausschließlich zu dem Zweck geregelt, einem allgemeinen öffentlichen Interesse zu dienen, nämlich der Frage der Besteuerung und dem Zweck der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung, der Sicherung der Steuereinnahmen und der Förderung einer gerechten Besteuerung, welche die Möglichkeiten für die soziale, politische und wirtschaftliche Integration in den Mitgliedstaaten verbessert. Daher sollten in der Richtlinie 2011\u002F16\u002FEU die Bezugnahmen auf das einschlägige Unionsrecht zum Datenschutz aktualisiert und auf die Vorschriften erstreckt werden, die durch die vorliegende Richtlinie aufgenommen werden. Dies ist insbesondere wichtig, um Rechtssicherheit für die Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter im Sinne der Verordnungen (EU) 2016\u002F679 und (EU) 2018\u002F1725 und gleichzeitig den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gewährleisten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 35","erwgr-35",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 33","erwgr-33",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 38","erwgr-38",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 39","erwgr-39",[],false]