[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2005_35-art-12-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2005_35","über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32005L0035",6925877,"Art. 12","art-12","Berichterstattung",null,"Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle drei Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie durch die zuständigen Behörden. Auf der Grundlage dieser Berichte legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Gemeinschaftsbericht vor. In diesem Bericht bewertet die Kommission unter anderem, ob es wünschenswert ist, diese Richtlinie zu überarbeiten oder ihren Geltungsbereich auszuweiten. Sie beschreibt ebenfalls die Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten und prüft, ob es möglich ist, eine öffentliche Datenbank einzurichten, die die einschlägige Rechtsprechung enthält.","DIR_2005_35 - Art. 12 Berichterstattung\n\nDie Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle drei Jahre einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie durch die zuständigen Behörden. Auf der Grundlage dieser Berichte legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Gemeinschaftsbericht vor. In diesem Bericht bewertet die Kommission unter anderem, ob es wünschenswert ist, diese Richtlinie zu überarbeiten oder ihren Geltungsbereich auszuweiten. Sie beschreibt ebenfalls die Entwicklung der einschlägigen Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten und prüft, ob es möglich ist, eine öffentliche Datenbank einzurichten, die die einschlägige Rechtsprechung enthält.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 11","Durchführbarkeitsstudie","art-11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 10","Begleitmaßnahmen","art-10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 9","Beachtung des Völkerrechts","art-9",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 13","Ausschussverfahren","art-13",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 14","Zurverfügungstellung von Informationen","art-14",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 15","Änderungsverfahren","art-15",[],false]