[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2005_85-erwgr-26-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2005_85","über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2026-02-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32005L0085",6926410,"ErwGr. 26","erwgr-26",null,"Erwägungsgründe","Bezüglich der Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Personen mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft ordnungsgemäß über eine eventuelle Überprüfung ihrer Flüchtlingseigenschaft informiert werden und die Möglichkeit haben, den Behörden ihren Standpunkt darzulegen, bevor diese eine begründete Entscheidung über die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft treffen können. Von diesen Garantien sollte jedoch abgewichen werden können, wenn die Gründe für die Beendigung der Flüchtlingseigenschaft keinen Bezug zu einer Änderung der Umstände aufweisen, auf deren Grundlage die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde.","DIR_2005_85 - Erwägungsgründe - ErwGr. 26\n\nBezüglich der Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Personen mit anerkannter Flüchtlingseigenschaft ordnungsgemäß über eine eventuelle Überprüfung ihrer Flüchtlingseigenschaft informiert werden und die Möglichkeit haben, den Behörden ihren Standpunkt darzulegen, bevor diese eine begründete Entscheidung über die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft treffen können. Von diesen Garantien sollte jedoch abgewichen werden können, wenn die Gründe für die Beendigung der Flüchtlingseigenschaft keinen Bezug zu einer Änderung der Umstände aufweisen, auf deren Grundlage die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 23","erwgr-23",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 29","erwgr-29",[],false]