[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2006_117-art-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2006_117","über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0117",6927453,"Art. 3","art-3","Grenzüberschreitende Verbringung abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung","KAPITEL 1 EINLEITENDE BESTIMMUNGEN","Ungeachtet der Zuständigkeit jedes Mitgliedstaats für seine Politik bezüglich des Brennstoffkreislaufs berührt diese Richtlinie nicht das Recht eines Mitgliedstaats, abgebrannte Brennelemente zur Wiederaufarbeitung auszuführen, wobei den Grundsätzen des gemeinsamen Marktes im Nuklearbereich und insbesondere dem freien Warenverkehr Rechnung zu tragen ist. Diese Verbringungen und Ausfuhren werden nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren überwacht und kontrolliert.","DIR_2006_117 - KAPITEL 1 EINLEITENDE BESTIMMUNGEN - Art. 3 Grenzüberschreitende Verbringung abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung\n\nUngeachtet der Zuständigkeit jedes Mitgliedstaats für seine Politik bezüglich des Brennstoffkreislaufs berührt diese Richtlinie nicht das Recht eines Mitgliedstaats, abgebrannte Brennelemente zur Wiederaufarbeitung auszuführen, wobei den Grundsätzen des gemeinsamen Marktes im Nuklearbereich und insbesondere dem freien Warenverkehr Rechnung zu tragen ist. Diese Verbringungen und Ausfuhren werden nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren überwacht und kontrolliert.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 2","Rückverbringungen zur Behandlung oder Wiederaufarbeitung","art-2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 1","Gegenstand und Anwendungsbereich","art-1",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"ErwGr. 21",null,"erwgr-21",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 4","Rückverbringung aufgrund nicht genehmigter Verbringungen und nicht deklarierter radioaktiver Abfälle","art-4",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 5","Begriffsbestimmungen","art-5",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 6","Antrag auf Genehmigung einer Verbringung","art-6",[],false]