[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2006_123-art-20-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2006_123","über Dienstleistungen im Binnenmarkt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0123",6927663,"Art. 20","art-20","Nicht-Diskriminierung","KAPITEL IV FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR","(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass dem Dienstleistungsempfänger keine diskriminierenden Anforderungen auferlegt werden, die auf dessen Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz beruhen.\n(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die allgemeinen Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung, die der Dienstleistungserbringer bekannt gemacht hat, keine auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhenden diskriminierenden Bestimmungen enthalten; dies berührt jedoch nicht die Möglichkeit, Unterschiede bei den Zugangsbedingungen vorzusehen, die unmittelbar durch objektive Kriterien gerechtfertigt sind.","DIR_2006_123 - KAPITEL IV FREIER DIENSTLEISTUNGSVERKEHR - ABSCHNITT 2 Rechte der Dienstleistungsempfänger - Art. 20 Nicht-Diskriminierung\n\n(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass dem Dienstleistungsempfänger keine diskriminierenden Anforderungen auferlegt werden, die auf dessen Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz beruhen.\n(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die allgemeinen Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung, die der Dienstleistungserbringer bekannt gemacht hat, keine auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhenden diskriminierenden Bestimmungen enthalten; dies berührt jedoch nicht die Möglichkeit, Unterschiede bei den Zugangsbedingungen vorzusehen, die unmittelbar durch objektive Kriterien gerechtfertigt sind.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 2 Rechte der Dienstleistungsempfänger",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 19","Unzulässige Beschränkungen","art-19",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 18","Ausnahmen im Einzelfall","art-18",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 17","Weitere Ausnahmen von der Dienstleistungsfreiheit","art-17",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 21","Unterstützung der Dienstleistungsempfänger","art-21",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 22","Informationen über die Dienstleistungserbringer und deren Dienstleistungen","art-22",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 23","Berufshaftpflichtversicherungen und Sicherheiten","art-23",[],false]