[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2006_126-art-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":46,"is_thin":47},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2006_126","über den Führerschein (Neufassung)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0126",6927811,"Art. 2","art-2","Gegenseitige Anerkennung",null,"1. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.\n2. Begründet der Inhaber eines gültigen Führerscheins mit einer von Artikel 7 Absatz 2 abweichenden Gültigkeitsdauer seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, so kann der Aufnahmemitgliedstaat nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag, an dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats begründet hat, die in dem genannten Artikel vorgesehene Gültigkeitsdauer auf den Führerschein anwenden, indem er den Führerschein erneuert.","DIR_2006_126 - Art. 2 Gegenseitige Anerkennung\n\n1. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.\n2. Begründet der Inhaber eines gültigen Führerscheins mit einer von Artikel 7 Absatz 2 abweichenden Gültigkeitsdauer seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, der den Führerschein ausgestellt hat, so kann der Aufnahmemitgliedstaat nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag, an dem der Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats begründet hat, die in dem genannten Artikel vorgesehene Gültigkeitsdauer auf den Führerschein anwenden, indem er den Führerschein erneuert.",{},[23,27,30],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 1","Führerscheinmuster","art-1",{"norm_key":28,"title":18,"slug":29},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":31,"title":18,"slug":32},"ErwGr. 22","erwgr-22",[34,38,42],{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"Art. 3","Maßnahmen zum Schutz gegen Fälschungen","art-3",{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"Art. 4","Klassen, Begriffsbestimmungen und Mindestalter","art-4",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"Art. 5","Bedingungen und Einschränkungen","art-5",[],false]