[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2006_13-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2006_13","zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002\u002F32\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates über unerwünschte Stoffe in Futtermitteln in Bezug auf Dioxine und dioxinähnliche PCB","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-21","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0013",6927933,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Es wird vorgeschlagen, Höchstwerte für die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB festzusetzen, die in Toxizitätsäquivalenten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter Verwendung der WHO-TEF ausgedrückt werden, da dies aus toxikologischer Sicht das am besten geeignete Konzept ist. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, bleiben die aktuellen Dioxinwerte neben den neuen Werten für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB vorerst gültig. Der gesonderte Höchstwert für Dioxine (PCDD\u002FF) behält vorübergehend seine Gültigkeit. Die zur Tierernährung bestimmten Erzeugnisse, die unter Punkt 27a aufgeführt sind, müssen in diesem Zeitraum sowohl den Höchstwerten für Dioxine als auch den Höchstwerten für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB genügen. Bis 31. Dezember 2008 wird geprüft, ob der gesonderte Höchstwert für Dioxine fallen gelassen werden kann.","DIR_2006_13 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nEs wird vorgeschlagen, Höchstwerte für die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB festzusetzen, die in Toxizitätsäquivalenten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter Verwendung der WHO-TEF ausgedrückt werden, da dies aus toxikologischer Sicht das am besten geeignete Konzept ist. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, bleiben die aktuellen Dioxinwerte neben den neuen Werten für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB vorerst gültig. Der gesonderte Höchstwert für Dioxine (PCDD\u002FF) behält vorübergehend seine Gültigkeit. Die zur Tierernährung bestimmten Erzeugnisse, die unter Punkt 27a aufgeführt sind, müssen in diesem Zeitraum sowohl den Höchstwerten für Dioxine als auch den Höchstwerten für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB genügen. Bis 31. Dezember 2008 wird geprüft, ob der gesonderte Höchstwert für Dioxine fallen gelassen werden kann.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]