[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2006_21-anhang-iii-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2006_21","über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004\u002F35\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0021",6928106,"Anhang III","anhang-iii","Kriterien für die Einstufung von Abfallentsorgungseinrichtungen","Anhänge","Abfallentsorgungseinrichtungen werden in Kategorie A eingestuft, wenn\n—\tdie Risikoabschätzung, bei der Faktoren wie derzeitige oder künftige Größe, Standort und Umweltauswirkungen der Abfallentsorgungseinrichtung berücksichtigt wurden, ergibt, dass ein Versagen oder der nicht ordnungsgemäße Betrieb, wie z. B. das Abrutschen einer Halde oder ein Dammbruch, zu einem schweren Unfall führen könnte, oder\n—\tdie Anlage Abfälle enthält, die gemäß der Richtlinie 91\u002F689\u002FEWG ab einem bestimmten Schwellenwert als gefährlich eingestuft werden, oder\n—\tdie Anlage Stoffe oder Zubereitungen enthält, die gemäß den Richtlinien 67\u002F548\u002FEWG bzw. 1999\u002F45\u002FEG ab einem bestimmten Schwellenwert als gefährlich eingestuft werden.","DIR_2006_21 - Anhänge - Anhang III Kriterien für die Einstufung von Abfallentsorgungseinrichtungen\n\nAbfallentsorgungseinrichtungen werden in Kategorie A eingestuft, wenn\n—\tdie Risikoabschätzung, bei der Faktoren wie derzeitige oder künftige Größe, Standort und Umweltauswirkungen der Abfallentsorgungseinrichtung berücksichtigt wurden, ergibt, dass ein Versagen oder der nicht ordnungsgemäße Betrieb, wie z. B. das Abrutschen einer Halde oder ein Dammbruch, zu einem schweren Unfall führen könnte, oder\n—\tdie Anlage Abfälle enthält, die gemäß der Richtlinie 91\u002F689\u002FEWG ab einem bestimmten Schwellenwert als gefährlich eingestuft werden, oder\n—\tdie Anlage Stoffe oder Zubereitungen enthält, die gemäß den Richtlinien 67\u002F548\u002FEWG bzw. 1999\u002F45\u002FEG ab einem bestimmten Schwellenwert als gefährlich eingestuft werden.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anhang II","Charakterisierung von Abfällen","anhang-ii",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 27","Adressaten","art-27",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 26","Inkrafttreten","art-26",[],[],false]