[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2006_25-art-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2006_25","über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung) (19. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89\u002F391\u002FEWG)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-21","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0025",10088227,"Art. 6","art-6","Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer",null,"Unbeschadet der Artikel 10 und 12 der Richtlinie 89\u002F391\u002FEWG stellt der Arbeitgeber sicher, dass die Arbeitnehmer, die einer Gefährdung durch künstliche optische Strahlung bei der Arbeit ausgesetzt sind, und\u002Foder ihre Vertreter alle erforderlichen Informationen und Unterweisungen im Zusammenhang mit dem Ergebnis der Risikobewertung nach Artikel 4 der vorliegenden Richtlinie erhalten, die sich insbesondere auf Folgendes erstrecken:\na) aufgrund dieser Richtlinie ergriffene Maßnahmen;\nb) Expositionsgrenzwerte und damit verbundene potenzielle Gefahren;\nc) Ergebnisse der Bewertungen, Messungen und\u002Foder Berechnungen des Ausmaßes der Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie zusammen mit einer Erläuterung ihrer Bedeutung und der damit verbundenen potenziellen Gefahren;\nd) wie gesundheitsschädliche Auswirkungen der Exposition zu erkennen und wie diese zu melden sind;\ne) Voraussetzungen, unter denen die Arbeitnehmer Anspruch auf eine Gesundheitsüberwachung haben;\nf) sichere Arbeitsverfahren zur Minimierung der Gefährdung aufgrund der Exposition;\ng) ordnungsgemäße Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.","DIR_2006_25 - ABSCHNITT II PFLICHTEN DER ARBEITGEBER - Art. 6 Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer\n\nUnbeschadet der Artikel 10 und 12 der Richtlinie 89\u002F391\u002FEWG stellt der Arbeitgeber sicher, dass die Arbeitnehmer, die einer Gefährdung durch künstliche optische Strahlung bei der Arbeit ausgesetzt sind, und\u002Foder ihre Vertreter alle erforderlichen Informationen und Unterweisungen im Zusammenhang mit dem Ergebnis der Risikobewertung nach Artikel 4 der vorliegenden Richtlinie erhalten, die sich insbesondere auf Folgendes erstrecken:\na) aufgrund dieser Richtlinie ergriffene Maßnahmen;\nb) Expositionsgrenzwerte und damit verbundene potenzielle Gefahren;\nc) Ergebnisse der Bewertungen, Messungen und\u002Foder Berechnungen des Ausmaßes der Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie zusammen mit einer Erläuterung ihrer Bedeutung und der damit verbundenen potenziellen Gefahren;\nd) wie gesundheitsschädliche Auswirkungen der Exposition zu erkennen und wie diese zu melden sind;\ne) Voraussetzungen, unter denen die Arbeitnehmer Anspruch auf eine Gesundheitsüberwachung haben;\nf) sichere Arbeitsverfahren zur Minimierung der Gefährdung aufgrund der Exposition;\ng) ordnungsgemäße Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung.",{"abschnitt":22},"ABSCHNITT II PFLICHTEN DER ARBEITGEBER",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 5","Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Risiken","art-5",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 4","Ermittlung der Exposition und Bewertung der Risiken","art-4",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 3","Expositionsgrenzwerte","art-3",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 7","Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer","art-7",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 8","Gesundheitsüberwachung","art-8",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 9","Sanktionen","art-9",[],false]