[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2006_42-anhang-v-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":31,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2006_42","über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95\u002F16\u002FEG (Neufassung)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-21","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0042",6928477,"Anhang V","anhang-v","Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile im Sinne des Artikels 2 Buchstabe c","Anhänge","1. Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen.\n2. Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.\n3. Kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in Anhang IV Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen.\n4. Logikeinheiten zur Gewährleistung der Sicherheitsfunktionen.\n5. Ventile mit zusätzlicher Ausfallerkennung für die Steuerung gefährlicher Maschinenbewegungen.\n6. Systeme zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen.\n7. Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen zum Schutz von Personen vor beweglichen Teilen, die direkt am Arbeitsprozess beteiligt sind.\n8. Einrichtungen zur Überlastsicherung und Bewegungsbegrenzung bei Hebezeugen.\n9. Personen-Rückhalteeinrichtungen für Sitze.\n10. NOT-HALT-Befehlsgeräte.\n11. Ableitungssysteme, die eine potenziell gefährliche elektrostatische Aufladung verhindern.\n12. Energiebegrenzer und Entlastungseinrichtungen gemäß Anhang I Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6.\n13. Systeme und Einrichtungen zur Verminderung von Lärm- und Vibrationsemissionen.\n14. Überrollschutzaufbau (ROPS).\n15. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).\n16. Zweihandschaltungen.\n17. Die in der folgenden Auflistung enthaltenen Bauteile von Maschinen für die Auf- und\u002Foder Abwärtsbeförderung von Personen zwischen unterschiedlichen Ebenen: a) Verriegelungseinrichtungen für Fahrschachttüren; b) Fangvorrichtungen, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Lastträgers verhindern; c) Geschwindigkeitsbegrenzer; d) energiespeichernde Puffer — mit nichtlinearer Kennlinie oder — mit Rücklaufdämpfung; e) energieverzehrende Puffer; f) Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden; g) elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.","DIR_2006_42 - Anhänge - Anhang V Nicht erschöpfende Liste der Sicherheitsbauteile im Sinne des Artikels 2 Buchstabe c\n\n1. Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen.\n2. Schutzeinrichtungen zur Personendetektion.\n3. Kraftbetriebene bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in Anhang IV Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen.\n4. Logikeinheiten zur Gewährleistung der Sicherheitsfunktionen.\n5. Ventile mit zusätzlicher Ausfallerkennung für die Steuerung gefährlicher Maschinenbewegungen.\n6. Systeme zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen.\n7. Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen zum Schutz von Personen vor beweglichen Teilen, die direkt am Arbeitsprozess beteiligt sind.\n8. Einrichtungen zur Überlastsicherung und Bewegungsbegrenzung bei Hebezeugen.\n9. Personen-Rückhalteeinrichtungen für Sitze.\n10. NOT-HALT-Befehlsgeräte.\n11. Ableitungssysteme, die eine potenziell gefährliche elektrostatische Aufladung verhindern.\n12. Energiebegrenzer und Entlastungseinrichtungen gemäß Anhang I Nummern 1.5.7, 3.4.7 und 4.1.2.6.\n13. Systeme und Einrichtungen zur Verminderung von Lärm- und Vibrationsemissionen.\n14. Überrollschutzaufbau (ROPS).\n15. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).\n16. Zweihandschaltungen.\n17. Die in der folgenden Auflistung enthaltenen Bauteile von Maschinen für die Auf- und\u002Foder Abwärtsbeförderung von Personen zwischen unterschiedlichen Ebenen: a) Verriegelungseinrichtungen für Fahrschachttüren; b) Fangvorrichtungen, die einen Absturz oder unkontrollierte Aufwärtsbewegungen des Lastträgers verhindern; c) Geschwindigkeitsbegrenzer; d) energiespeichernde Puffer — mit nichtlinearer Kennlinie oder — mit Rücklaufdämpfung; e) energieverzehrende Puffer; f) Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Fangvorrichtungen verwendet werden; g) elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.",{},[23,27],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anhang IV","Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 Absätze 3 und 4 anzuwenden ist","anhang-iv",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Anhang III","CE-Kennzeichnung","anhang-iii",[32,36,40],{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Anhang VI","Montageanleitung für eine unvollständige Maschine","anhang-vi",{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anhang VIII","Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen","anhang-viii",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Anhang IX","EG-Baumusterprüfung","anhang-ix",[],false]