[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2006_42-art-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2006_42","über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95\u002F16\u002FEG (Neufassung)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-21","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32006L0042",6928313,"Art. 10","art-10","Anfechtung einer harmonisierten Norm",null,"Ist ein Mitgliedstaat oder die Kommission der Auffassung, dass eine harmonisierte Norm den von ihr erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I nicht vollständig entspricht, so befasst die Kommission oder der Mitgliedstaat den mit der Richtlinie 98\u002F34\u002FEG eingesetzten Ausschuss unter Darlegung der Gründe. Der Ausschuss nimmt hierzu umgehend Stellung. Aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses entscheidet die Kommission, die Fundstelle der betreffenden harmonisierten Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, nicht zu veröffentlichen, mit Einschränkungen zu veröffentlichen, zu belassen, mit Einschränkungen zu belassen oder zu streichen.","DIR_2006_42 - Art. 10 Anfechtung einer harmonisierten Norm\n\nIst ein Mitgliedstaat oder die Kommission der Auffassung, dass eine harmonisierte Norm den von ihr erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I nicht vollständig entspricht, so befasst die Kommission oder der Mitgliedstaat den mit der Richtlinie 98\u002F34\u002FEG eingesetzten Ausschuss unter Darlegung der Gründe. Der Ausschuss nimmt hierzu umgehend Stellung. Aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses entscheidet die Kommission, die Fundstelle der betreffenden harmonisierten Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, nicht zu veröffentlichen, mit Einschränkungen zu veröffentlichen, zu belassen, mit Einschränkungen zu belassen oder zu streichen.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 9","Besondere Maßnahmen für Maschinen mit besonderem Gefahrenpotenzial","art-9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 8","Spezifische Maßnahmen","art-8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 7","Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen","art-7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 11","Schutzklausel","art-11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 12","Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen","art-12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 13","Verfahren für unvollständige Maschinen","art-13",[],false]