[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2007_16-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2007_16","zur Durchführung der Richtlinie 85\u002F611\u002FEWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007L0016",6929268,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Ob ein Vermögenswert für einen OGAW in Frage kommt, darf nicht nur daraufhin geprüft werden, ob er unter die in diesem Text erläuterten Definitionen fällt, sondern auch im Hinblick auf die übrigen Anforderungen der Richtlinie 85\u002F611\u002FEWG. Die nationalen zuständigen Behörden könnten im Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden zusammenarbeiten, um zu einem gemeinsamen Ansatz für die praktische, alltägliche Anwendung dieser Erläuterungen im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten, namentlich im Zusammenhang mit anderen Vorgaben der Richtlinie 85\u002F611\u002FEWG, wie den Kontroll- oder Risikomanagementverfahren, zu gelangen und die reibungslose Funktionsweise des Produktpasses zu gewährleisten.","DIR_2007_16 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nOb ein Vermögenswert für einen OGAW in Frage kommt, darf nicht nur daraufhin geprüft werden, ob er unter die in diesem Text erläuterten Definitionen fällt, sondern auch im Hinblick auf die übrigen Anforderungen der Richtlinie 85\u002F611\u002FEWG. Die nationalen zuständigen Behörden könnten im Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden zusammenarbeiten, um zu einem gemeinsamen Ansatz für die praktische, alltägliche Anwendung dieser Erläuterungen im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten, namentlich im Zusammenhang mit anderen Vorgaben der Richtlinie 85\u002F611\u002FEWG, wie den Kontroll- oder Risikomanagementverfahren, zu gelangen und die reibungslose Funktionsweise des Produktpasses zu gewährleisten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]