[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2007_19-anhang-viii-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2007_19","zur Änderung der Richtlinie 2002\u002F72\u002FEG über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und der Richtlinie 85\u002F572\u002FEWG des Rates über die Liste der Simulanzlösemittel für die Migrationsuntersuchungen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007L0019",6929344,"Anhang VIII","anhang-viii",null,"Anhänge","Der Anhang der Richtlinie 85\u002F572\u002FEWG wird wie folgt geändert:\n1.\tNummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Folgt auf das Zeichen ‚X‘ durch einen Schrägstrich getrennt eine Zahl, so ist das Ergebnis der Migrationsuntersuchung durch diese Zahl zu dividieren. Im Fall fetthaltiger Lebensmittel berücksichtigt diese konventionelle Zahl, der so genannte ‚Reduktionsfaktor des Simulanzlösemittels D‘ (DRF), die höhere Extraktionsfähigkeit des Simulanzlösemittels im Vergleich zu Lebensmitteln.“\n„3.\tFolgt auf das Zeichen ‚X‘ durch einen Schrägstrich getrennt eine Zahl, so ist das Ergebnis der Migrationsuntersuchung durch diese Zahl zu dividieren. Im Fall fetthaltiger Lebensmittel berücksichtigt diese konventionelle Zahl, der so genannte ‚Reduktionsfaktor des Simulanzlösemittels D‘ (DRF), die höhere Extraktionsfähigkeit des Simulanzlösemittels im Vergleich zu Lebensmitteln.“\n2.\tDie folgende Nummer 4a wird eingefügt: „4a. Erscheint der Buchstabe (b) in Klammern nach dem ‚X‘, so ist der angegebene Test mit Ethanol 50 % (V\u002FV) durchzuführen.“\n„4a.\tErscheint der Buchstabe (b) in Klammern nach dem ‚X‘, so ist der angegebene Test mit Ethanol 50 % (V\u002FV) durchzuführen.“\n3.\tIn der Tabelle erhält der Abschnitt 07 folgende Fassung: „07 Milcherzeugnisse 07.01 Milch: A. Vollmilch X(b) B. eingedickte Milch X(b) C. teilweise oder ganz entrahmt X(b) D. Trockenmilch 07.02 Fermentierte Milch wie Joghurt, Buttermilch und ähnliche Erzeugnisse X X(b) 07.03 Rahm und saurer Rahm X(a) X(b) 07.04 Käse: A. Ganz, mit nicht essbarer Rinde B. alle anderen X(a) X(a) X\u002F3* 07.05 Lab von Kälbern A. flüssig oder zähflüssig X(a) X(a) B. in Pulverform oder getrocknet“\n„07\tMilcherzeugnisse\t\t\t\t\n07.01\tMilch:\t\t\t\t\n\tA. Vollmilch\t\t\t\tX(b)\nA.\tVollmilch\n\tB. eingedickte Milch\t\t\t\tX(b)\nB.\teingedickte Milch\n\tC. teilweise oder ganz entrahmt\t\t\t\tX(b)\nC.\tteilweise oder ganz entrahmt\n\tD. Trockenmilch\t\t\t\t\nD.\tTrockenmilch\n07.02\tFermentierte Milch wie Joghurt, Buttermilch und ähnliche Erzeugnisse\t\tX\t\tX(b)\n07.03\tRahm und saurer Rahm\t\tX(a)\t\tX(b)\n07.04\tKäse:\t\t\t\t\n\tA. Ganz, mit nicht essbarer Rinde\t\t\t\t\nA.\tGanz, mit nicht essbarer Rinde\n\tB. alle anderen\tX(a)\tX(a)\t\tX\u002F3*\nB.\talle anderen\n07.05\tLab von Kälbern\t\t\t\t\n\tA. flüssig oder zähflüssig\tX(a)\tX(a)\t\t\nA.\tflüssig oder zähflüssig\n\tB. in Pulverform oder getrocknet“\t\t\t\t\nB.\tin Pulverform oder getrocknet“","DIR_2007_19 - Anhänge - Anhang VIII\n\nDer Anhang der Richtlinie 85\u002F572\u002FEWG wird wie folgt geändert:\n1.\tNummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Folgt auf das Zeichen ‚X‘ durch einen Schrägstrich getrennt eine Zahl, so ist das Ergebnis der Migrationsuntersuchung durch diese Zahl zu dividieren. Im Fall fetthaltiger Lebensmittel berücksichtigt diese konventionelle Zahl, der so genannte ‚Reduktionsfaktor des Simulanzlösemittels D‘ (DRF), die höhere Extraktionsfähigkeit des Simulanzlösemittels im Vergleich zu Lebensmitteln.“\n„3.\tFolgt auf das Zeichen ‚X‘ durch einen Schrägstrich getrennt eine Zahl, so ist das Ergebnis der Migrationsuntersuchung durch diese Zahl zu dividieren. Im Fall fetthaltiger Lebensmittel berücksichtigt diese konventionelle Zahl, der so genannte ‚Reduktionsfaktor des Simulanzlösemittels D‘ (DRF), die höhere Extraktionsfähigkeit des Simulanzlösemittels im Vergleich zu Lebensmitteln.“\n2.\tDie folgende Nummer 4a wird eingefügt: „4a. Erscheint der Buchstabe (b) in Klammern nach dem ‚X‘, so ist der angegebene Test mit Ethanol 50 % (V\u002FV) durchzuführen.“\n„4a.\tErscheint der Buchstabe (b) in Klammern nach dem ‚X‘, so ist der angegebene Test mit Ethanol 50 % (V\u002FV) durchzuführen.“\n3.\tIn der Tabelle erhält der Abschnitt 07 folgende Fassung: „07 Milcherzeugnisse 07.01 Milch: A. Vollmilch X(b) B. eingedickte Milch X(b) C. teilweise oder ganz entrahmt X(b) D. Trockenmilch 07.02 Fermentierte Milch wie Joghurt, Buttermilch und ähnliche Erzeugnisse X X(b) 07.03 Rahm und saurer Rahm X(a) X(b) 07.04 Käse: A. Ganz, mit nicht essbarer Rinde B. alle anderen X(a) X(a) X\u002F3* 07.05 Lab von Kälbern A. flüssig oder zähflüssig X(a) X(a) B. in Pulverform oder getrocknet“\n„07\tMilcherzeugnisse\t\t\t\t\n07.01\tMilch:\t\t\t\t\n\tA. Vollmilch\t\t\t\tX(b)\nA.\tVollmilch\n\tB. eingedickte Milch\t\t\t\tX(b)\nB.\teingedickte Milch\n\tC. teilweise oder ganz entrahmt\t\t\t\tX(b)\nC.\tteilweise oder ganz entrahmt\n\tD. 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