[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2007_66-erwgr-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2007_66","zur Änderung der Richtlinien 89\u002F665\u002FEWG und 92\u002F13\u002FEWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-12-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32007L0066",6929855,"ErwGr. 18","erwgr-18",null,"Erwägungsgründe","Um schwere Verstöße gegen die obligatorische Stillhaltefrist und den automatischen Suspensiveffekt, die Voraussetzungen für eine wirksame Nachprüfung sind, zu vermeiden, sollten wirksame Sanktionen gelten. Verträge, deren Abschluss gegen die Stillhaltefrist oder den automatischen Suspensiveffekt verstößt, sollten daher grundsätzlich als unwirksam gelten, wenn sie mit Verstößen gegen die Richtlinie 2004\u002F18\u002FEG oder die Richtlinie 2004\u002F17\u002FEG einhergehen, soweit diese Verstöße die Aussichten des Bieters, der eine Nachprüfung beantragt, auf die Zuschlagserteilung beeinträchtigt haben.","DIR_2007_66 - Erwägungsgründe - ErwGr. 18\n\nUm schwere Verstöße gegen die obligatorische Stillhaltefrist und den automatischen Suspensiveffekt, die Voraussetzungen für eine wirksame Nachprüfung sind, zu vermeiden, sollten wirksame Sanktionen gelten. Verträge, deren Abschluss gegen die Stillhaltefrist oder den automatischen Suspensiveffekt verstößt, sollten daher grundsätzlich als unwirksam gelten, wenn sie mit Verstößen gegen die Richtlinie 2004\u002F18\u002FEG oder die Richtlinie 2004\u002F17\u002FEG einhergehen, soweit diese Verstöße die Aussichten des Bieters, der eine Nachprüfung beantragt, auf die Zuschlagserteilung beeinträchtigt haben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 15","erwgr-15",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 21","erwgr-21",[],false]