[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2008_50-art-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2008_50","über Luftqualität und saubere Luft für Europa","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008L0050",6930727,"Art. 18","art-18","Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erreichen","KAPITEL III KONTROLLE DER LUFTQUALITÄT","In Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erreichen, halten die Mitgliedstaaten — soweit Faktoren wie der grenzüberschreitende Charakter der Ozonbelastung und die meteorologischen Gegebenheiten dies zulassen — diese Werte unter den langfristigen Zielen und erhalten durch verhältnismäßige Maßnahmen die bestmögliche Luftqualität, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.","DIR_2008_50 - KAPITEL III KONTROLLE DER LUFTQUALITÄT - Art. 18 Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erreichen\n\nIn Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erreichen, halten die Mitgliedstaaten — soweit Faktoren wie der grenzüberschreitende Charakter der Ozonbelastung und die meteorologischen Gegebenheiten dies zulassen — diese Werte unter den langfristigen Zielen und erhalten durch verhältnismäßige Maßnahmen die bestmögliche Luftqualität, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, und ein hohes Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 17","Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die Zielwerte und die langfristigen Ziele überschreiten","art-17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 16","PM2,5 Zielwert und -Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit","art-16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 15","Nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5 zum Schutz der menschlichen Gesundheit","art-15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 19","Bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen erforderliche Maßnahmen","art-19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 20","Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen","art-20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 21","Überschreitungen aufgrund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst","art-21",[],false]