[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2008_6-erwgr-20-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2008_6","zur Änderung der Richtlinie 97\u002F67\u002FEG im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008L0006",6930962,"ErwGr. 20","erwgr-20",null,"Erwägungsgründe","Die Entwicklungen auf den angrenzenden Kommunikationsmärkten haben unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen der Gemeinschaft, auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen und auf die Nutzung der Postdienste gehabt. Der territoriale und soziale Zusammenhalt sollte gewahrt bleiben, und in Anbetracht der Möglichkeit, dass einige Mitgliedstaaten von der in der Richtlinie 97\u002F67\u002FEG vorgesehenen Flexibilität Gebrauch machen und spezifische Merkmale des Dienstes lokalen Anforderungen anpassen könnten, sollten der Universaldienst und die in der Richtlinie 97\u002F67\u002FEG festgelegten entsprechenden Qualitätsanforderungen in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Es sollte klargestellt werden, dass die Mitgliedstaaten entsprechend der gängigen Praxis die Abholung und Zustellung von Postsendungen nur an den Werktagen sicherstellen sollten, die nicht gemäß den nationalen Rechtsvorschriften als Feiertage ausgewiesen sind. Um sicherzustellen, dass die Öffnung des Marktes auch weiterhin allen Nutzern zugute kommt, insbesondere den Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen, sollten die Mitgliedstaaten die Marktentwicklungen beobachten und überwachen. Sie sollten geeignete Regulierungsmaßnahmen treffen, die im Rahmen der Richtlinie 97\u002F67\u002FEG zur Verfügung stehen, um sicherzustellen, dass die Zugänglichkeit der Postdienste auch weiterhin den Anforderungen der Nutzer entspricht, bei Bedarf auch ein Minimum von Diensten an einem bestimmten Zugangspunkt gewährleistet wird, und es insbesondere eine angemessene Dichte der Zugangspunkte zu Postdiensten in ländlichen und entlegenen Regionen gibt.","DIR_2008_6 - Erwägungsgründe - ErwGr. 20\n\nDie Entwicklungen auf den angrenzenden Kommunikationsmärkten haben unterschiedliche Auswirkungen auf die verschiedenen Regionen der Gemeinschaft, auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen und auf die Nutzung der Postdienste gehabt. Der territoriale und soziale Zusammenhalt sollte gewahrt bleiben, und in Anbetracht der Möglichkeit, dass einige Mitgliedstaaten von der in der Richtlinie 97\u002F67\u002FEG vorgesehenen Flexibilität Gebrauch machen und spezifische Merkmale des Dienstes lokalen Anforderungen anpassen könnten, sollten der Universaldienst und die in der Richtlinie 97\u002F67\u002FEG festgelegten entsprechenden Qualitätsanforderungen in vollem Umfang aufrechterhalten werden. Es sollte klargestellt werden, dass die Mitgliedstaaten entsprechend der gängigen Praxis die Abholung und Zustellung von Postsendungen nur an den Werktagen sicherstellen sollten, die nicht gemäß den nationalen Rechtsvorschriften als Feiertage ausgewiesen sind. Um sicherzustellen, dass die Öffnung des Marktes auch weiterhin allen Nutzern zugute kommt, insbesondere den Verbrauchern sowie kleinen und mittleren Unternehmen, sollten die Mitgliedstaaten die Marktentwicklungen beobachten und überwachen. Sie sollten geeignete Regulierungsmaßnahmen treffen, die im Rahmen der Richtlinie 97\u002F67\u002FEG zur Verfügung stehen, um sicherzustellen, dass die Zugänglichkeit der Postdienste auch weiterhin den Anforderungen der Nutzer entspricht, bei Bedarf auch ein Minimum von Diensten an einem bestimmten Zugangspunkt gewährleistet wird, und es insbesondere eine angemessene Dichte der Zugangspunkte zu Postdiensten in ländlichen und entlegenen Regionen gibt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 17","erwgr-17",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 23","erwgr-23",[],false]