[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2008_62-art-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2008_62","mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008L0062",6931042,"Art. 2","art-2","Begriffsbestimmungen","KAPITEL I GEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN","Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:\na) „In-situ-Erhaltung“: die Erhaltung von genetischem Material in seiner natürlichen Umgebung und — im Falle von Kulturpflanzenarten — in der landwirtschaftlich genutzten Umgebung, in der sie ihre besonderen Eigenschaften entwickelt haben;\nb) „genetische Erosion“: allmählicher Verlust der genetischen Vielfalt zwischen und innerhalb von Populationen oder Sorten derselben Arten oder Einschränkung der genetischen Grundlage einer Art aufgrund menschlichen Eingreifens oder von Veränderungen der Umwelt;\nc) „Landsorte“: eine Reihe von Populationen oder Klonen einer Pflanzenart, die an die natürlichen Umweltbedingungen ihrer Region angepasst sind;\nd) „Saatgut“: Saatgut und Pflanzkartoffeln, sofern Pflanzkartoffeln nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.","DIR_2008_62 - KAPITEL I GEGENSTAND UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN - Art. 2 Begriffsbestimmungen\n\nFür die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Begriffsbestimmungen:\na) „In-situ-Erhaltung“: die Erhaltung von genetischem Material in seiner natürlichen Umgebung und — im Falle von Kulturpflanzenarten — in der landwirtschaftlich genutzten Umgebung, in der sie ihre besonderen Eigenschaften entwickelt haben;\nb) „genetische Erosion“: allmählicher Verlust der genetischen Vielfalt zwischen und innerhalb von Populationen oder Sorten derselben Arten oder Einschränkung der genetischen Grundlage einer Art aufgrund menschlichen Eingreifens oder von Veränderungen der Umwelt;\nc) „Landsorte“: eine Reihe von Populationen oder Klonen einer Pflanzenart, die an die natürlichen Umweltbedingungen ihrer Region angepasst sind;\nd) „Saatgut“: Saatgut und Pflanzkartoffeln, sofern Pflanzkartoffeln nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 1","Gegenstand","art-1",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"ErwGr. 12",null,"erwgr-12",{"norm_key":32,"title":29,"slug":33},"ErwGr. 11","erwgr-11",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"Art. 3","Erhaltungssorte","art-3",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Art. 4","Grundlegende Anforderungen","art-4",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Art. 5","Formale Anforderungen","art-5",[],false]