[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2008_72-art-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":31,"citing_decisions":41,"is_thin":42},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2008_72","über das Inverkehrbringen von Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial mit Ausnahme von Saatgut","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008L0072",6931309,"Art. 4","art-4",null,"Für jede in Anhang II aufgeführte Gattung oder Art bzw. für gattungs- oder artfremde Unterlagen — sofern sie mit Material der betreffenden Gattung oder Art veredelt worden sind oder werden sollen — wird nach dem in Artikel 21 Absatz 3 genannten Verfahren eine Tabelle in Anhang I aufgestellt, die einen Hinweis auf die in der Richtlinie 2000\u002F29\u002FEG für die betreffenden Gattungen oder Arten festgelegten pflanzengesundheitlichen Anforderungen enthält und Folgendes angibt:\na) die Anforderungen, denen Gemüsepflanzgut genügen muss, insbesondere die Anforderungen betreffend die Qualität der Kultur, die Reinheit der Kultur und gegebenenfalls die Sortenmerkmale. Diese Anforderungen werden in Anhang I Teil A festgelegt;\nb) die Anforderungen, denen Vermehrungsmaterial genügen muss, und zwar insbesondere die Anforderungen betreffend das angewandte Vermehrungssystem, die Reinheit der Aufwüchse und gegebenenfalls die Sortenmerkmale. Diese Anforderungen werden in Anhang I Teil B festgelegt.","DIR_2008_72 - Art. 4\n\nFür jede in Anhang II aufgeführte Gattung oder Art bzw. für gattungs- oder artfremde Unterlagen — sofern sie mit Material der betreffenden Gattung oder Art veredelt worden sind oder werden sollen — wird nach dem in Artikel 21 Absatz 3 genannten Verfahren eine Tabelle in Anhang I aufgestellt, die einen Hinweis auf die in der Richtlinie 2000\u002F29\u002FEG für die betreffenden Gattungen oder Arten festgelegten pflanzengesundheitlichen Anforderungen enthält und Folgendes angibt:\na) die Anforderungen, denen Gemüsepflanzgut genügen muss, insbesondere die Anforderungen betreffend die Qualität der Kultur, die Reinheit der Kultur und gegebenenfalls die Sortenmerkmale. Diese Anforderungen werden in Anhang I Teil A festgelegt;\nb) die Anforderungen, denen Vermehrungsmaterial genügen muss, und zwar insbesondere die Anforderungen betreffend das angewandte Vermehrungssystem, die Reinheit der Aufwüchse und gegebenenfalls die Sortenmerkmale. Diese Anforderungen werden in Anhang I Teil B festgelegt.",{},[22,25,28],{"norm_key":23,"title":17,"slug":24},"Art. 3","art-3",{"norm_key":26,"title":17,"slug":27},"Art. 2","art-2",{"norm_key":29,"title":17,"slug":30},"Art. 1","art-1",[32,35,38],{"norm_key":33,"title":17,"slug":34},"Art. 5","art-5",{"norm_key":36,"title":17,"slug":37},"Art. 6","art-6",{"norm_key":39,"title":17,"slug":40},"Art. 7","art-7",[],false]