[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2008_8-art-360-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2008_8","zur Änderung der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG bezüglich des Ortes der Dienstleistung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008L0008",6931480,"Art. 360","art-360",null,"Der nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige hat dem Mitgliedstaat der Identifizierung die Aufnahme und die Beendigung seiner Tätigkeit als Steuerpflichtiger sowie diesbezügliche Änderungen, durch die er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Sonderregelung nicht mehr erfüllt, zu melden. Diese Meldung erfolgt elektronisch.","DIR_2008_8 - Abschnitt 3 Besondere Bestimmungen Von Vermittlern erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnliche Veranstaltungen, Nebentätigkeiten zur Beförderung, Begutachtung von beweglichen Gegenständen und Arbeiten an solchen Gegenständen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Vermietung von Beförderungsmitteln Für den Verbrauch bestimmte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen an Bord eines Schiffes, eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn Elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Nichtbesteuerung Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige „Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen“ „Sonderregelung für von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen erbrachte Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen“ - Art. 360\n\nDer nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige hat dem Mitgliedstaat der Identifizierung die Aufnahme und die Beendigung seiner Tätigkeit als Steuerpflichtiger sowie diesbezügliche Änderungen, durch die er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Sonderregelung nicht mehr erfüllt, zu melden. Diese Meldung erfolgt elektronisch.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3 Besondere Bestimmungen Von Vermittlern erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnliche Veranstaltungen, Nebentätigkeiten zur Beförderung, Begutachtung von beweglichen Gegenständen und Arbeiten an solchen Gegenständen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Vermietung von Beförderungsmitteln Für den Verbrauch bestimmte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen an Bord eines Schiffes, eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn Elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Nichtbesteuerung Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige „Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen“ „Sonderregelung für von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen erbrachte Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen“",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Art. 359","art-359",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"Art. 358a","art-358a",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"Art. 358","art-358",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Art. 361","art-361",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 362","art-362",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 363","art-363",[],false]