[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2008_8-art-363-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2008_8","zur Änderung der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG bezüglich des Ortes der Dienstleistung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008L0008",6931483,"Art. 363","art-363",null,"Der Mitgliedstaat der Identifizierung streicht den nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen aus dem Register, wenn\na) dieser mitteilt, dass er keine Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronischen Dienstleistungen mehr erbringt;\nb) aus anderen Gründen davon ausgegangen werden kann, dass seine steuerpflichtigen Tätigkeiten beendet sind;\nc) wenn er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Sonderregelung nicht mehr erfüllt;\nd) er wiederholt gegen die Vorschriften dieser Sonderregelung verstößt.","DIR_2008_8 - Abschnitt 3 Besondere Bestimmungen Von Vermittlern erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnliche Veranstaltungen, Nebentätigkeiten zur Beförderung, Begutachtung von beweglichen Gegenständen und Arbeiten an solchen Gegenständen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Vermietung von Beförderungsmitteln Für den Verbrauch bestimmte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen an Bord eines Schiffes, eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn Elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Nichtbesteuerung Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige „Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen“ „Sonderregelung für von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen erbrachte Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen“ - Art. 363\n\nDer Mitgliedstaat der Identifizierung streicht den nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen aus dem Register, wenn\na) dieser mitteilt, dass er keine Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronischen Dienstleistungen mehr erbringt;\nb) aus anderen Gründen davon ausgegangen werden kann, dass seine steuerpflichtigen Tätigkeiten beendet sind;\nc) wenn er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Sonderregelung nicht mehr erfüllt;\nd) er wiederholt gegen die Vorschriften dieser Sonderregelung verstößt.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3 Besondere Bestimmungen Von Vermittlern erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnliche Veranstaltungen, Nebentätigkeiten zur Beförderung, Begutachtung von beweglichen Gegenständen und Arbeiten an solchen Gegenständen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen Vermietung von Beförderungsmitteln Für den Verbrauch bestimmte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen an Bord eines Schiffes, eines Flugzeugs oder in der Eisenbahn Elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige außerhalb der Gemeinschaft Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Nichtbesteuerung Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige „Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen“ „Sonderregelung für von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen erbrachte Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen“",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Art. 362","art-362",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"Art. 361","art-361",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"Art. 360","art-360",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Art. 364","art-364",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 365","art-365",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 367","art-367",[],false]