[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2008_8-art-54-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2008_8","zur Änderung der Richtlinie 2006\u002F112\u002FEG bezüglich des Ortes der Dienstleistung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008L0008",6931455,"Art. 54","art-54",null,"Als Ort der folgenden Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige gilt der Ort, an dem sie tatsächlich erbracht werden:\na) Nebentätigkeiten zur Beförderung wie Beladen, Entladen, Umschlag und ähnliche Tätigkeiten;\nb) Begutachtung von beweglichen körperlichen Gegenständen und Arbeiten an solchen Gegenständen.\n(1) Als Ort einer Dienstleistung sowie der damit zusammenhängenden Dienstleistungen an einen Nichtsteuerpflichtigen betreffend Tätigkeiten auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung oder ähnliche Veranstaltungen wie Messen und Ausstellungen, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen der Veranstalter solcher Tätigkeiten, gilt der Ort, an dem diese Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden.\n(2) Als Ort der folgenden Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige gilt der Ort, an dem sie tatsächlich erbracht werden: a) Nebentätigkeiten zur Beförderung wie Beladen, Entladen, Umschlag und ähnliche Tätigkeiten; b) Begutachtung von beweglichen körperlichen Gegenständen und Arbeiten an solchen Gegenständen.“","DIR_2008_8 - Abschnitt 3 Besondere Bestimmungen Von Vermittlern erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnliche Veranstaltungen, Nebentätigkeiten zur Beförderung, Begutachtung von beweglichen Gegenständen und Arbeiten an solchen Gegenständen - Art. 54\n\nAls Ort der folgenden Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige gilt der Ort, an dem sie tatsächlich erbracht werden:\na) Nebentätigkeiten zur Beförderung wie Beladen, Entladen, Umschlag und ähnliche Tätigkeiten;\nb) Begutachtung von beweglichen körperlichen Gegenständen und Arbeiten an solchen Gegenständen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3 Besondere Bestimmungen Von Vermittlern erbrachte Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken Beförderungsleistungen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnliche Veranstaltungen, Nebentätigkeiten zur Beförderung, Begutachtung von beweglichen Gegenständen und Arbeiten an solchen Gegenständen",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Art. 53","art-53",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"Art. 52","art-52",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"Art. 51","art-51",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Art. 55","art-55",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 56","art-56",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 57","art-57",[],false]