[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2008_94-art-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2008_94","über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008L0094",6931623,"Art. 5","art-5",null,"KAPITEL II VORSCHRIFTEN ÜBER DIE GARANTIEEINRICHTUNGEN","Die Mitgliedstaaten legen die Einzelheiten des Aufbaus, der Mittelaufbringung und der Arbeitsweise der Garantieeinrichtungen fest, wobei sie insbesondere folgende Grundsätze beachten:\na) das Vermögen der Einrichtungen muss vom Betriebsvermögen der Arbeitgeber unabhängig und so angelegt sein, dass es einem Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit nicht zugänglich ist;\nb) die Arbeitgeber müssen zur Mittelaufbringung beitragen, es sei denn, dass diese in vollem Umfang durch die öffentliche Hand gewährleistet ist;\nc) die Zahlungspflicht der Einrichtungen besteht unabhängig von der Erfüllung der Verpflichtungen, zur Mittelaufbringung beizutragen.","DIR_2008_94 - KAPITEL II VORSCHRIFTEN ÜBER DIE GARANTIEEINRICHTUNGEN - Art. 5\n\nDie Mitgliedstaaten legen die Einzelheiten des Aufbaus, der Mittelaufbringung und der Arbeitsweise der Garantieeinrichtungen fest, wobei sie insbesondere folgende Grundsätze beachten:\na) das Vermögen der Einrichtungen muss vom Betriebsvermögen der Arbeitgeber unabhängig und so angelegt sein, dass es einem Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit nicht zugänglich ist;\nb) die Arbeitgeber müssen zur Mittelaufbringung beitragen, es sei denn, dass diese in vollem Umfang durch die öffentliche Hand gewährleistet ist;\nc) die Zahlungspflicht der Einrichtungen besteht unabhängig von der Erfüllung der Verpflichtungen, zur Mittelaufbringung beizutragen.",{"kapitel":18},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Art. 4","art-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"Art. 3","art-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"Art. 2","art-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Art. 6","art-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 7","art-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 8","art-8",[],false]