[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2008_96-art-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2008_96","über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-30","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008L0096",6931665,"Art. 7","art-7","Erfassung und Verarbeitung von Daten",null,"(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständige Stelle für jeden tödlichen Unfall auf einer der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Straßen einen Unfallbericht verfasst. Die Mitgliedstaaten sind bestrebt, in diesen Bericht alle Angaben nach Anhang IV aufzunehmen.\n(2) Die Mitgliedstaaten errechnen die durchschnittlichen sozialen Kosten eines tödlichen und eines schweren Unfalls, der sich auf ihrem Hoheitsgebiet ereignet. Die Mitgliedstaaten können die Kostensätze weiter differenzieren; die Kostensätze werden mindestens alle fünf Jahre aktualisiert.","DIR_2008_96 - Art. 7 Erfassung und Verarbeitung von Daten\n\n(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständige Stelle für jeden tödlichen Unfall auf einer der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Straßen einen Unfallbericht verfasst. Die Mitgliedstaaten sind bestrebt, in diesen Bericht alle Angaben nach Anhang IV aufzunehmen.\n(2) Die Mitgliedstaaten errechnen die durchschnittlichen sozialen Kosten eines tödlichen und eines schweren Unfalls, der sich auf ihrem Hoheitsgebiet ereignet. Die Mitgliedstaaten können die Kostensätze weiter differenzieren; die Kostensätze werden mindestens alle fünf Jahre aktualisiert.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 6","Sicherheitsüberprüfungen","art-6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 5","Sicherheitseinstufung und -management des in Betrieb befindlichen Straßennetzes","art-5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 4","Straßenverkehrssicherheitsaudit für Infrastrukturprojekte","art-4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 8","Erlass und Mitteilung von Leitlinien","art-8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 9","Bestellung und Ausbildung von Gutachtern","art-9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 10","Austausch bewährter Praktiken","art-10",[],false]