[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2008_98-anhang-i-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2008_98","über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-29","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32008L0098",6931793,"Anhang I","anhang-i","BESEITIGUNGSVERFAHREN","Anhänge","D 1\tAblagerungen in oder auf dem Boden (z.B. Deponien usw.)\n\tD 2\tBehandlung im Boden (z.B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.)\n\tD 3\tVerpressung (z.B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.)\n\tD 4\tOberflächenaufbringung (z.B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen usw.)\n\tD 5\tSpeziell angelegte Deponien (z.B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden, usw.)\n\tD 6\tEinleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren\u002FOzeanen\n\tD 7\tEinleitung in Meere\u002FOzeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden\n\tD 8\tBiologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der unter D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden\n\tD 9\tChemisch-physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der unter D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z.B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.)\n\tD 10\tVerbrennung an Land\n\tD 11\tVerbrennung auf See ( *1)\n\tD 12\tDauerlagerung (z.B. Lagerung von Behältern in einem Bergwerk usw.)\n\tD 13\tVermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der unter D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren ( *2)\n\tD 14\tNeuverpacken vor Anwendung eines der unter D 1 bis D 13 aufgeführten Verfahren\n\tD 15\tLagerung bis zur Anwendung eines der unter D 1 bis D 14 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle ( *3)\n(*1) Nach EU-Recht und internationalen Übereinkünften verbotenes Verfahren.\n(*2) Falls sich kein anderer D-Code für die Einstufung eignet, kann dies vorbereitende Verfahren einschließen, die der Beseitigung einschließlich der Vorbehandlung vorangehen – wie z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren, Trocknen, Schreddern, Konditionierung oder Trennung vor Anwendung eines der unter D1 bis D12 aufgeführten Verfahren.\n(*3) Unter einer zeitweiligen Lagerung ist eine vorläufige Lagerung im Sinne des Artikels 3 Nummer 10 zu verstehen.","DIR_2008_98 - Anhänge - Anhang I BESEITIGUNGSVERFAHREN\n\n\tD 1\tAblagerungen in oder auf dem Boden (z.B. Deponien usw.)\n\tD 2\tBehandlung im Boden (z.B. biologischer Abbau von flüssigen oder schlammigen Abfällen im Erdreich usw.)\n\tD 3\tVerpressung (z.B. Verpressung pumpfähiger Abfälle in Bohrlöcher, Salzdome oder natürliche Hohlräume usw.)\n\tD 4\tOberflächenaufbringung (z.B. Ableitung flüssiger oder schlammiger Abfälle in Gruben, Teiche oder Lagunen usw.)\n\tD 5\tSpeziell angelegte Deponien (z.B. Ablagerung in abgedichteten, getrennten Räumen, die gegeneinander und gegen die Umwelt verschlossen und isoliert werden, usw.)\n\tD 6\tEinleitung in ein Gewässer mit Ausnahme von Meeren\u002FOzeanen\n\tD 7\tEinleitung in Meere\u002FOzeane einschließlich Einbringung in den Meeresboden\n\tD 8\tBiologische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der unter D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden\n\tD 9\tChemisch-physikalische Behandlung, die nicht an anderer Stelle in diesem Anhang beschrieben ist und durch die Endverbindungen oder Gemische entstehen, die mit einem der unter D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren entsorgt werden (z.B. Verdampfen, Trocknen, Kalzinieren usw.)\n\tD 10\tVerbrennung an Land\n\tD 11\tVerbrennung auf See ( *1)\n\tD 12\tDauerlagerung (z.B. Lagerung von Behältern in einem Bergwerk usw.)\n\tD 13\tVermengung oder Vermischung vor Anwendung eines der unter D 1 bis D 12 aufgeführten Verfahren ( *2)\n\tD 14\tNeuverpacken vor Anwendung eines der unter D 1 bis D 13 aufgeführten Verfahren\n\tD 15\tLagerung bis zur Anwendung eines der unter D 1 bis D 14 aufgeführten Verfahren (ausgenommen zeitweilige Lagerung – bis zur Sammlung – auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle ( *3)\n(*1) Nach EU-Recht und internationalen Übereinkünften verbotenes Verfahren.\n(*2) Falls sich kein anderer D-Code für die Einstufung eignet, kann dies vorbereitende Verfahren einschließen, die der Beseitigung einschließlich der Vorbehandlung vorangehen – wie z.B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren, Trocknen, Schreddern, Konditionierung oder Trennung vor Anwendung eines der unter D1 bis D12 aufgeführten Verfahren.\n(*3) Unter einer zeitweiligen Lagerung ist eine vorläufige Lagerung im Sinne des Artikels 3 Nummer 10 zu verstehen.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 43","Adressaten","art-43",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 42","Inkrafttreten","art-42",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 17",null,"art-17",[36,40],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Anhang II","VERWERTUNGSVERFAHREN","anhang-ii",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Anhang V","ENTSPRECHUNGSTABELLE","anhang-v",[],false]