[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2009_114-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2009_114","zur Änderung der Richtlinie 87\u002F372\u002FEWG des Rates über die Frequenzbänder, die für die koordinierte Einführung eines europaweiten öffentlichen zellularen digitalen terrestrischen Mobilfunkdienstes in der Gemeinschaft bereitzustellen sind","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009L0114",6932101,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Die künftige Nutzung des 900-MHz-Bands und insbesondere die Frage, wie lange das GSM noch als Referenztechnologie für die technische Koexistenz in diesem Frequenzbereich gilt, ist von strategischer Bedeutung für den Binnenmarkt. Dieses Thema muss gemeinsam mit anderen Problemen der Politik der Gemeinschaft für den Drahtloszugang im Rahmen der künftigen Programme zur Frequenzpolitik erörtert werden, die in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2002\u002F21\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) (6) zu verabschieden sind. In diesen Programmen werden die politischen Leitlinien und Ziele für die strategische Planung der Frequenznutzung in enger Zusammenarbeit mit der gemäß der Entscheidung 2002\u002F622\u002FEG (7) der Kommission eingesetzten Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) festgelegt.","DIR_2009_114 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDie künftige Nutzung des 900-MHz-Bands und insbesondere die Frage, wie lange das GSM noch als Referenztechnologie für die technische Koexistenz in diesem Frequenzbereich gilt, ist von strategischer Bedeutung für den Binnenmarkt. Dieses Thema muss gemeinsam mit anderen Problemen der Politik der Gemeinschaft für den Drahtloszugang im Rahmen der künftigen Programme zur Frequenzpolitik erörtert werden, die in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2002\u002F21\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) (6) zu verabschieden sind. In diesen Programmen werden die politischen Leitlinien und Ziele für die strategische Planung der Frequenznutzung in enger Zusammenarbeit mit der gemäß der Entscheidung 2002\u002F622\u002FEG (7) der Kommission eingesetzten Gruppe für Frequenzpolitik (RSPG) festgelegt.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]