[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2009_125-erwgr-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2009_125","zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009L0125",6932322,"ErwGr. 32","erwgr-32",null,"Erwägungsgründe","Harmonisierte Normen sollten in erster Linie den Herstellern dabei helfen, die im Rahmen dieser Richtlinie erlassenen Durchführungsmaßnahmen anzuwenden. Solche Normen könnten bei der Festlegung von Mess- und Prüfverfahren eine wesentliche Rolle spielen. Bei allgemeinen Ökodesign-Anforderungen könnten harmonisierte Normen weitgehend dazu beitragen, Hersteller bei der Erstellung des ökologischen Profils ihrer Produkte gemäß den Anforderungen der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme zu leiten. In diesen Normen sollte der Zusammenhang zwischen den jeweiligen Normvorschriften und den von ihnen erfassten Anforderungen eindeutig angegeben werden. Zweck harmonisierter Normen sollte es nicht sein, Grenzwerte für umweltspezifische Aspekte festzulegen.","DIR_2009_125 - Erwägungsgründe - ErwGr. 32\n\nHarmonisierte Normen sollten in erster Linie den Herstellern dabei helfen, die im Rahmen dieser Richtlinie erlassenen Durchführungsmaßnahmen anzuwenden. Solche Normen könnten bei der Festlegung von Mess- und Prüfverfahren eine wesentliche Rolle spielen. Bei allgemeinen Ökodesign-Anforderungen könnten harmonisierte Normen weitgehend dazu beitragen, Hersteller bei der Erstellung des ökologischen Profils ihrer Produkte gemäß den Anforderungen der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme zu leiten. In diesen Normen sollte der Zusammenhang zwischen den jeweiligen Normvorschriften und den von ihnen erfassten Anforderungen eindeutig angegeben werden. Zweck harmonisierter Normen sollte es nicht sein, Grenzwerte für umweltspezifische Aspekte festzulegen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 29","erwgr-29",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 35","erwgr-35",[],false]