[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2009_145-art-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2009_145","mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselandsorten und anderen Sorten, die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie von Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und anderen Sorten","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009L0145",6933431,"Art. 28","art-28","Mengenmäßige Beschränkungen","KAPITEL III Für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtete Sorten","Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Saatgut von für den Anbau unter bestimmten Bedingungen gezüchteten Sorten in kleinen Packungen in Verkehr gebracht wird, die das in Anhang II pro Art festgelegte Nettohöchstgewicht nicht überschreiten.","DIR_2009_145 - KAPITEL III Für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtete Sorten - Abschnitt II Inverkehrbringen von Saatgut von für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchteten Sorten - Art. 28 Mengenmäßige Beschränkungen\n\nDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Saatgut von für den Anbau unter bestimmten Bedingungen gezüchteten Sorten in kleinen Packungen in Verkehr gebracht wird, die das in Anhang II pro Art festgelegte Nettohöchstgewicht nicht überschreiten.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt II Inverkehrbringen von Saatgut von für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchteten Sorten",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 27","Saatgutprüfung","art-27",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 26","Kontrolle","art-26",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 25","Bezeichnung","art-25",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 29","Verschluss von Verpackungen","art-29",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 30","Etikettierung","art-30",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 31","Amtliche Nachkontrollen","art-31",[],false]