[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2009_145-art-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2009_145","mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselandsorten und anderen Sorten, die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie von Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und anderen Sorten","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009L0145",6933409,"Art. 6","art-6","Zulassungsausschluss","KAPITEL II Erhaltungssorten","Eine Erhaltungssorte wird nicht zur Aufnahme in die nationalen Sortenkataloge zugelassen, wenn sie\na) bereits im gemeinsamen Sortenkatalog für Gemüsearten als eine andere als eine Erhaltungssorte aufgeführt ist oder aus diesem gemeinsamen Katalog innerhalb der letzten beiden Jahre gestrichen wurde oder die Frist gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 2002\u002F55\u002FEG weniger als zwei Jahre zuvor ablief oder\nb) durch ein gemeinschaftliches Sortenschutzrecht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2100\u002F94 des Rates (8) oder durch ein nationales Sortenschutzrecht geschützt ist oder ein entsprechender Antrag gestellt wurde.","DIR_2009_145 - KAPITEL II Erhaltungssorten - Abschnitt I Zulassung von Erhaltungssorten - Art. 6 Zulassungsausschluss\n\nEine Erhaltungssorte wird nicht zur Aufnahme in die nationalen Sortenkataloge zugelassen, wenn sie\na) bereits im gemeinsamen Sortenkatalog für Gemüsearten als eine andere als eine Erhaltungssorte aufgeführt ist oder aus diesem gemeinsamen Katalog innerhalb der letzten beiden Jahre gestrichen wurde oder die Frist gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 2002\u002F55\u002FEG weniger als zwei Jahre zuvor ablief oder\nb) durch ein gemeinschaftliches Sortenschutzrecht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2100\u002F94 des Rates (8) oder durch ein nationales Sortenschutzrecht geschützt ist oder ein entsprechender Antrag gestellt wurde.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt I Zulassung von Erhaltungssorten",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 5","Formale Anforderungen","art-5",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 4","Grundlegende Anforderungen","art-4",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 3","Erhaltungssorten","art-3",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 7","Bezeichnung","art-7",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 8","Ursprungsregion","art-8",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 9","Sicherung des Fortbestands","art-9",[],false]