[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2009_145-erwgr-1-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":33,"is_thin":34},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2009_145","mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Gemüselandsorten und anderen Sorten, die traditionell an besonderen Orten und in besonderen Regionen angebaut werden und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie von Gemüsesorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und anderen Sorten","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009L0145",6933389,"ErwGr. 1","erwgr-1",null,"Erwägungsgründe","Die Aspekte Biodiversität und Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, wie verschiedene Entwicklungen auf internationaler und auf Gemeinschaftsebene zeigen. Als Beispiele seien genannt: der Beschluss 93\u002F626\u002FEWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über den Abschluss des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (2), der Beschluss 2004\u002F869\u002FEG des Rates vom 24. Februar 2004 über den Abschluss des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft im Namen der Europäischen Gemeinschaft (3), die Verordnung (EG) Nr. 870\u002F2004 des Rates vom 24. April 2004 über ein Gemeinschaftsprogramm zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1467\u002F94 (4) und die Verordnung (EG) Nr. 1698\u002F2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (5). Im Rahmen der Richtlinie 2002\u002F55\u002FEG sollten besondere Bedingungen festgelegt werden, um diesen Fragen hinsichtlich des Verkehrs mit Gemüsesaatgut Rechnung zu tragen.","DIR_2009_145 - Erwägungsgründe - ErwGr. 1\n\nDie Aspekte Biodiversität und Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, wie verschiedene Entwicklungen auf internationaler und auf Gemeinschaftsebene zeigen. Als Beispiele seien genannt: der Beschluss 93\u002F626\u002FEWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über den Abschluss des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (2), der Beschluss 2004\u002F869\u002FEG des Rates vom 24. Februar 2004 über den Abschluss des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft im Namen der Europäischen Gemeinschaft (3), die Verordnung (EG) Nr. 870\u002F2004 des Rates vom 24. April 2004 über ein Gemeinschaftsprogramm zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1467\u002F94 (4) und die Verordnung (EG) Nr. 1698\u002F2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (5). Im Rahmen der Richtlinie 2002\u002F55\u002FEG sollten besondere Bedingungen festgelegt werden, um diesen Fragen hinsichtlich des Verkehrs mit Gemüsesaatgut Rechnung zu tragen.",{},[],[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",[],false]