[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2009_31-erwgr-38-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2009_31","über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung der Richtlinie 85\u002F337\u002FEWG des Rates sowie der Richtlinien 2000\u002F60\u002FEG, 2001\u002F80\u002FEG, 2004\u002F35\u002FEG, 2006\u002F12\u002FEG und 2008\u002F1\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 1013\u002F2006","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009L0031",6934302,"ErwGr. 38","erwgr-38",null,"Erwägungsgründe","Je nach den relativen Preisen für Kohlenstoff und CCS könnte der Zugang zu den CO2-Transportnetzen und -Speicherstätten unabhängig vom geografischen Standort der potenziellen Nutzer in der Union eine Vorbedingung für den Einstieg in den Strom- und Wärmebinnenmarkt oder für den Wettbewerb auf diesem Markt werden. Deswegen sollte geregelt werden, wie potenzielle Nutzer Zugang zu diesen Netzen und Stätten erhalten können. Jeder Mitgliedstaat bestimmt selbst, wie er dies regelt, wobei er einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu gerechten Bedingungen anstrebt und unter anderem den bestehenden Transport- und Speicherkapazitäten bzw. den Kapazitäten, die nach vernünftigem Ermessen verfügbar gemacht werden können, ebenso Rechnung trägt wie dem Anteil seiner Verpflichtungen zur CO2-Reduzierung aufgrund von Rechtsinstrumenten des Völkerrechts und des Gemeinschaftsrechts, den er durch CCS erreichen will. Rohrleitungen für den CO2-Transport sollten, soweit möglich, so konstruiert werden, dass CO2-Ströme, die angemessene Mindestzusammensetzungsschwellen aufweisen, problemlos eingespeist werden können. Die Mitgliedstaaten sollten Verfahren zur Streitbeilegung einführen, um Streitigkeiten über den Zugang zu Transportnetzen und Speicherstätten rasch beilegen zu können.","DIR_2009_31 - Erwägungsgründe - ErwGr. 38\n\nJe nach den relativen Preisen für Kohlenstoff und CCS könnte der Zugang zu den CO2-Transportnetzen und -Speicherstätten unabhängig vom geografischen Standort der potenziellen Nutzer in der Union eine Vorbedingung für den Einstieg in den Strom- und Wärmebinnenmarkt oder für den Wettbewerb auf diesem Markt werden. Deswegen sollte geregelt werden, wie potenzielle Nutzer Zugang zu diesen Netzen und Stätten erhalten können. Jeder Mitgliedstaat bestimmt selbst, wie er dies regelt, wobei er einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu gerechten Bedingungen anstrebt und unter anderem den bestehenden Transport- und Speicherkapazitäten bzw. den Kapazitäten, die nach vernünftigem Ermessen verfügbar gemacht werden können, ebenso Rechnung trägt wie dem Anteil seiner Verpflichtungen zur CO2-Reduzierung aufgrund von Rechtsinstrumenten des Völkerrechts und des Gemeinschaftsrechts, den er durch CCS erreichen will. Rohrleitungen für den CO2-Transport sollten, soweit möglich, so konstruiert werden, dass CO2-Ströme, die angemessene Mindestzusammensetzungsschwellen aufweisen, problemlos eingespeist werden können. Die Mitgliedstaaten sollten Verfahren zur Streitbeilegung einführen, um Streitigkeiten über den Zugang zu Transportnetzen und Speicherstätten rasch beilegen zu können.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 37","erwgr-37",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 36","erwgr-36",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 35","erwgr-35",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 39","erwgr-39",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 40","erwgr-40",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 41","erwgr-41",[],false]