[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2009_32-art-4-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":31,"citing_decisions":41,"is_thin":42},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2009_32","zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten verwendet werden","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009L0032",6934389,"Art. 4","art-4",null,"Die Kommission erlässt folgende Maßnahmen:\na) die erforderlichen Änderungen des Anhangs I unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts im Bereich der Verwendung von Lösungsmitteln, der Bedingungen ihrer Verwendung und der Rückstandshöchstwerte;\nb) die erforderlichen Analysemethoden zur Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen und spezifischen Reinheitskriterien nach Artikel 3;\nc) das Probenahmeverfahren und die Methoden der qualitativen und quantitativen Analyse der in Anhang I aufgeführten und in Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten verwendeten Extraktionslösungsmittel;\nd) falls erforderlich, die spezifischen Reinheitskriterien für die in Anhang I aufgeführten Extraktionslösungsmittel, insbesondere Höchstwerte für den Gehalt an Quecksilber und Cadmium in Extraktionslösungsmitteln.\nDie in Unterabsatz 1 Buchstaben b und c genannten Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieses Rechtsaktes, auch durch Ergänzung, werden nach dem in Artikel 6 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.\nDie in Unterabsatz 1 Buchstaben a und d genannten Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieses Rechtsaktes, auch durch Ergänzung, werden nach dem in Artikel 6 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.\nFalls erforderlich, werden die in Unterabsatz 1 Buchstaben a und d genannten Maßnahmen nach dem in Artikel 6 Absatz 4 genannten Dringlichkeitsverfahren erlassen.","DIR_2009_32 - Art. 4\n\nDie Kommission erlässt folgende Maßnahmen:\na) die erforderlichen Änderungen des Anhangs I unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts im Bereich der Verwendung von Lösungsmitteln, der Bedingungen ihrer Verwendung und der Rückstandshöchstwerte;\nb) die erforderlichen Analysemethoden zur Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen und spezifischen Reinheitskriterien nach Artikel 3;\nc) das Probenahmeverfahren und die Methoden der qualitativen und quantitativen Analyse der in Anhang I aufgeführten und in Lebensmitteln oder Lebensmittelzutaten verwendeten Extraktionslösungsmittel;\nd) falls erforderlich, die spezifischen Reinheitskriterien für die in Anhang I aufgeführten Extraktionslösungsmittel, insbesondere Höchstwerte für den Gehalt an Quecksilber und Cadmium in Extraktionslösungsmitteln.\nDie in Unterabsatz 1 Buchstaben b und c genannten Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieses Rechtsaktes, auch durch Ergänzung, werden nach dem in Artikel 6 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.\nDie in Unterabsatz 1 Buchstaben a und d genannten Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieses Rechtsaktes, auch durch Ergänzung, werden nach dem in Artikel 6 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.\nFalls erforderlich, werden die in Unterabsatz 1 Buchstaben a und d genannten Maßnahmen nach dem in Artikel 6 Absatz 4 genannten Dringlichkeitsverfahren erlassen.",{},[22,25,28],{"norm_key":23,"title":17,"slug":24},"Art. 3","art-3",{"norm_key":26,"title":17,"slug":27},"Art. 2","art-2",{"norm_key":29,"title":17,"slug":30},"Art. 1","art-1",[32,35,38],{"norm_key":33,"title":17,"slug":34},"Art. 5","art-5",{"norm_key":36,"title":17,"slug":37},"Art. 6","art-6",{"norm_key":39,"title":17,"slug":40},"Art. 7","art-7",[],false]