[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2009_8-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2009_8","zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002\u002F32\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für Nichtzieltierarten vorhanden sind","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-20","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009L0008",6935903,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Aus den Schlussfolgerungen in den einzelnen EFSA-Gutachten ergibt sich, dass Kokzidiostatika oder Histomonostatika, die als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen sind und aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für Nichtzieltierarten vorkommen, unter Berücksichtigung aller vorbeugenden Maßnahmen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit schädlich für die Tiergesundheit sind und dass das Risiko für die Gesundheit der Verbraucher, das sich aus dem Verzehr von Rückständen in Lebensmitteln aus Tieren ergibt, die mit kreuzkontaminierten Futtermitteln in Kontakt gekommen sind, vernachlässigbar ist.","DIR_2009_8 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nAus den Schlussfolgerungen in den einzelnen EFSA-Gutachten ergibt sich, dass Kokzidiostatika oder Histomonostatika, die als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen sind und aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für Nichtzieltierarten vorkommen, unter Berücksichtigung aller vorbeugenden Maßnahmen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit schädlich für die Tiergesundheit sind und dass das Risiko für die Gesundheit der Verbraucher, das sich aus dem Verzehr von Rückständen in Lebensmitteln aus Tieren ergibt, die mit kreuzkontaminierten Futtermitteln in Kontakt gekommen sind, vernachlässigbar ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]