[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2009_81-art-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2009_81","über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004\u002F17\u002FEG und 2004\u002F18\u002FEG","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-10-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32009L0081",6936006,"Art. 10","art-10","Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Rahmenvereinbarungen durch zentrale Beschaffungsstellen","KAPITEL II Schwellenwerte, zentrale Beschaffungsstellen und Ausnahmen","(1) Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass die Auftraggeber Bau-, Liefer- und\u002Foder Dienstleistungen durch zentrale Beschaffungsstellen erwerben dürfen.\n(2) Bei Auftraggebern, die Bauleistungen, Lieferungen und\u002Foder Dienstleistungen durch eine zentrale Beschaffungsstelle gemäß Artikel 1 Nummer 18 erwerben, wird vermutet, dass sie diese Richtlinie eingehalten haben, sofern — diese zentrale Beschaffungsstelle sie eingehalten hat, oder, — falls es sich bei der zentralen Beschaffungsstelle nicht um einen Auftraggeber handelt, die von ihr angewandten Vergabevorschriften mit allen Bestimmungen dieser Richtlinie im Einklang stehen und gegen die Auftragsvergaben wirksame Rechtsbehelfe eingelegt werden können, die den in Titel IV vorgesehenen Rechtsbehelfen vergleichbar sind.\nDiese Richtlinie gilt — vorbehaltlich des Artikels 296 des Vertrags — für öffentliche Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit, mit Ausnahme der unter die Richtlinie 2009\u002F81\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (*2) fallenden Aufträge.\nDiese Richtlinie gilt nicht für Aufträge, die nach den Artikeln 8, 12 und 13 der Richtlinie 2009\u002F81\u002FEG von deren Anwendungsbereich ausgenommen sind.","DIR_2009_81 - KAPITEL II Schwellenwerte, zentrale Beschaffungsstellen und Ausnahmen - Abschnitt 2 Zentrale Beschaffungsstellen - Art. 10 Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Rahmenvereinbarungen durch zentrale Beschaffungsstellen\n\n(1) Die Mitgliedstaaten können festlegen, dass die Auftraggeber Bau-, Liefer- und\u002Foder Dienstleistungen durch zentrale Beschaffungsstellen erwerben dürfen.\n(2) Bei Auftraggebern, die Bauleistungen, Lieferungen und\u002Foder Dienstleistungen durch eine zentrale Beschaffungsstelle gemäß Artikel 1 Nummer 18 erwerben, wird vermutet, dass sie diese Richtlinie eingehalten haben, sofern — diese zentrale Beschaffungsstelle sie eingehalten hat, oder, — falls es sich bei der zentralen Beschaffungsstelle nicht um einen Auftraggeber handelt, die von ihr angewandten Vergabevorschriften mit allen Bestimmungen dieser Richtlinie im Einklang stehen und gegen die Auftragsvergaben wirksame Rechtsbehelfe eingelegt werden können, die den in Titel IV vorgesehenen Rechtsbehelfen vergleichbar sind.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 2 Zentrale Beschaffungsstellen",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 9","Methoden zur Berechnung des geschätzten Wertes von Aufträgen und Rahmenvereinbarungen","art-9",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 8","Schwellenwerte für Aufträge","art-8",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 7","Schutz von Verschlusssachen","art-7",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 11","Anwendung der Ausnahmen","art-11",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 12","Aufträge, die auf der Grundlage internationaler Vorschriften vergeben werden","art-12",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 13","Besondere Ausnahmen","art-13",[],false]