[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2010_31-art-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2010_31","über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010L0031",6936371,"Art. 8","art-8","Gebäudetechnische Systeme",null,"(1) Die Mitgliedstaaten legen zur optimalen Energienutzung durch die gebäudetechnischen Systeme Systemanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, die ordnungsgemäße Installation und angemessene Dimensionierung, Einstellung und Überwachung der gebäudetechnischen Systeme fest, die in bestehenden Gebäuden eingebaut werden. Die Mitgliedstaaten können diese Systemanforderungen auch auf neue Gebäude anwenden. Die Systemanforderungen werden für neue gebäudetechnische Systeme sowie für Ersetzung und Modernisierung von gebäudetechnischen Systemen festgelegt und insoweit angewandt, als dies technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar ist. Die Systemanforderungen gelten mindestens für folgende Anlagen: a) Heizungsanlagen, b) Warmwasseranlagen, c) Klimaanlagen, d) große Lüftungsanlagen oder Kombinationen dieser Anlagen.\n(2) Die Mitgliedstaaten unterstützen die Einführung intelligenter Messsysteme bei der Errichtung oder einer größeren Renovierung von Gebäuden, wobei sie gewährleisten, dass die betreffende Unterstützung mit Anhang I Nummer 2 der Richtlinie 2009\u002F72\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (16) im Einklang steht. Die Mitgliedstaaten können gegebenenfalls auch die Installation aktiver Steuerungssysteme wie auf Energieeinsparungen ausgelegte Automatisierungs-, Regelungs- und Überwachungssysteme unterstützen.","DIR_2010_31 - Art. 8 Gebäudetechnische Systeme\n\n(1) Die Mitgliedstaaten legen zur optimalen Energienutzung durch die gebäudetechnischen Systeme Systemanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, die ordnungsgemäße Installation und angemessene Dimensionierung, Einstellung und Überwachung der gebäudetechnischen Systeme fest, die in bestehenden Gebäuden eingebaut werden. Die Mitgliedstaaten können diese Systemanforderungen auch auf neue Gebäude anwenden. Die Systemanforderungen werden für neue gebäudetechnische Systeme sowie für Ersetzung und Modernisierung von gebäudetechnischen Systemen festgelegt und insoweit angewandt, als dies technisch, funktionell und wirtschaftlich realisierbar ist. Die Systemanforderungen gelten mindestens für folgende Anlagen: a) Heizungsanlagen, b) Warmwasseranlagen, c) Klimaanlagen, d) große Lüftungsanlagen oder Kombinationen dieser Anlagen.\n(2) Die Mitgliedstaaten unterstützen die Einführung intelligenter Messsysteme bei der Errichtung oder einer größeren Renovierung von Gebäuden, wobei sie gewährleisten, dass die betreffende Unterstützung mit Anhang I Nummer 2 der Richtlinie 2009\u002F72\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (16) im Einklang steht. Die Mitgliedstaaten können gegebenenfalls auch die Installation aktiver Steuerungssysteme wie auf Energieeinsparungen ausgelegte Automatisierungs-, Regelungs- und Überwachungssysteme unterstützen.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 7","Bestehende Gebäude","art-7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 6","Neue Gebäude","art-6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 5","Berechnung der kostenoptimalen Niveaus von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz","art-5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 9","Niedrigstenergiegebäude","art-9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 10","Finanzielle Anreize und Marktschranken","art-10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 11","Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz","art-11",[],false]