[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2010_43-art-44-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2010_43","zur Durchführung der Richtlinie 2009\u002F65\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-04","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010L0043",6937058,"Art. 44","art-44","Verfahren für die Ermittlung des Wertes von OTC-Derivaten","KAPITEL VI RISIKOMANAGEMENT","(1) Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften, sich zu vergewissern, dass den Risiken von OGAW aus OTC-Derivaten ein beizulegender Zeitwert zugewiesen wird, der sich nicht nur auf die Marktnotierungen der Kontrahenten der OTC-Geschäfte stützt und die in Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 2007\u002F16\u002FEG niedergelegten Kriterien erfüllt.\n(2) Für die Zwecke von Absatz 1 werden von den Verwaltungsgesellschaften Vorkehrungen und Verfahren festgelegt, umgesetzt und aufrechterhalten, die eine geeignete, transparente und faire Bewertung der OGAW-Risiken aus OTC-Derivaten sicherstellen. Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften sicherzustellen, dass der beizulegende Zeitwert von OTC-Derivaten angemessen, präzise und unabhängig bewertet wird. Die Bewertungsvorkehrungen und -verfahren sind der Art und Komplexität der betreffenden OTC-Derivate angemessen und stehen in einem angemessenen Verhältnis dazu. Schließen die Vorkehrungen und Verfahren für die Bewertung von OTC-Derivaten die Durchführung bestimmter Aufgaben durch Dritte ein, müssen die Verwaltungsgesellschaften die in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 23 Absatz 4 Unterabsatz 2 niedergelegten Anforderungen erfüllen.\n(3) Für die Zwecke der Absätze 1 und 2 werden der Risikomanagement-Funktion spezielle Pflichten und Zuständigkeiten übertragen.\n(4) Die in Absatz 2 genannten Bewertungsvorkehrungen und -verfahren werden adäquat dokumentiert.","DIR_2010_43 - KAPITEL VI RISIKOMANAGEMENT - ABSCHNITT 3 Verfahren für die Bewertung der OTC-Derivate - Art. 44 Verfahren für die Ermittlung des Wertes von OTC-Derivaten\n\n(1) Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften, sich zu vergewissern, dass den Risiken von OGAW aus OTC-Derivaten ein beizulegender Zeitwert zugewiesen wird, der sich nicht nur auf die Marktnotierungen der Kontrahenten der OTC-Geschäfte stützt und die in Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 2007\u002F16\u002FEG niedergelegten Kriterien erfüllt.\n(2) Für die Zwecke von Absatz 1 werden von den Verwaltungsgesellschaften Vorkehrungen und Verfahren festgelegt, umgesetzt und aufrechterhalten, die eine geeignete, transparente und faire Bewertung der OGAW-Risiken aus OTC-Derivaten sicherstellen. Die Mitgliedstaaten verpflichten die Verwaltungsgesellschaften sicherzustellen, dass der beizulegende Zeitwert von OTC-Derivaten angemessen, präzise und unabhängig bewertet wird. Die Bewertungsvorkehrungen und -verfahren sind der Art und Komplexität der betreffenden OTC-Derivate angemessen und stehen in einem angemessenen Verhältnis dazu. Schließen die Vorkehrungen und Verfahren für die Bewertung von OTC-Derivaten die Durchführung bestimmter Aufgaben durch Dritte ein, müssen die Verwaltungsgesellschaften die in Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 23 Absatz 4 Unterabsatz 2 niedergelegten Anforderungen erfüllen.\n(3) Für die Zwecke der Absätze 1 und 2 werden der Risikomanagement-Funktion spezielle Pflichten und Zuständigkeiten übertragen.\n(4) Die in Absatz 2 genannten Bewertungsvorkehrungen und -verfahren werden adäquat dokumentiert.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 3 Verfahren für die Bewertung der OTC-Derivate",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 43","Kontrahentenrisiko und Emittentenkonzentration","art-43",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 42","Commitment-Ansatz","art-42",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 41","Berechnung des Gesamtrisikos","art-41",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 45","Berichte über Derivate","art-45",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 46","Umsetzung","art-46",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 47","Inkrafttreten","art-47",[],false]