[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2010_44-art-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2010_44","zur Durchführung der Richtlinie 2009\u002F65\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Bestimmungen über Fondsverschmelzungen, Master-Feeder-Strukturen und das Anzeigeverfahren","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010L0044",6937102,"Art. 17","art-17","Standardvereinbarungen","KAPITEL III MASTER-FEEDER-STRUKTUREN","Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 60 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2009\u002F65\u002FEG genannten internen Regelungen für Geschäftstätigkeiten der Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf Standardvereinbarungen Folgendes enthalten:\na) Abstimmung der Häufigkeit und des Zeitplans für die Berechnung des Nettoinventarwerts und die Veröffentlichung der Anteilpreise;\nb) Abstimmung der Weiterleitung von Aufträgen durch den Feeder-OGAW, gegebenenfalls einschließlich einer Beschreibung der Rolle der für die Weiterleitung zuständigen Personen oder Dritter;\nc) sofern relevant, die erforderlichen Vereinbarungen zur Berücksichtigung der Tatsache, dass einer oder beide OGAW auf einem Sekundärmarkt notiert sind oder gehandelt werden;\nd) angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen von Artikel 60 Absatz 2 der Richtlinie 2009\u002F65\u002FEG;\ne) falls die Anteile von Feeder-OGAW und Master-OGAW auf unterschiedliche Währungen lauten, die Grundlage für die Umrechnung von Aufträgen;\nf) Abwicklungszyklen und Zahlungsmodalitäten für Kauf und Auszahlung von Anteilen des Master-OGAW, bei entsprechenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich der Modalitäten für die Erledigung von Auszahlungsaufträgen im Wege der Übertragung von Sacheinlagen vom Master-OGAW auf den Feeder-OGAW, insbesondere in den in Artikel 60 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 2009\u002F65\u002FEG genannten Fällen;\ng) wenn Vertragsbedingungen oder Satzung und Prospekt des Master-OGAW diesem bestimmte Rechte oder Befugnisse in Bezug auf die Anteilinhaber gewähren und der Master-OGAW beschließt, in Bezug auf den Feeder-OGAW alle oder bestimmte Rechte und Befugnisse nur in beschränktem Maße oder gar nicht wahrzunehmen, eine Beschreibung der einschlägigen Modalitäten.","DIR_2010_44 - KAPITEL III MASTER-FEEDER-STRUKTUREN - ABSCHNITT 1 Vereinbarung zwischen Feeder-OGAW und Master-OGAW und interne Regelungen für die Geschäftstätigkeiten Inhalt der Vereinbarung zwischen Feeder-OGAW und Master-OGAW Inhalt der internen Regelungen für Geschäftstätigkeiten - Art. 17 Standardvereinbarungen\n\nDie Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Artikel 60 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2009\u002F65\u002FEG genannten internen Regelungen für Geschäftstätigkeiten der Verwaltungsgesellschaft in Bezug auf Standardvereinbarungen Folgendes enthalten:\na) Abstimmung der Häufigkeit und des Zeitplans für die Berechnung des Nettoinventarwerts und die Veröffentlichung der Anteilpreise;\nb) Abstimmung der Weiterleitung von Aufträgen durch den Feeder-OGAW, gegebenenfalls einschließlich einer Beschreibung der Rolle der für die Weiterleitung zuständigen Personen oder Dritter;\nc) sofern relevant, die erforderlichen Vereinbarungen zur Berücksichtigung der Tatsache, dass einer oder beide OGAW auf einem Sekundärmarkt notiert sind oder gehandelt werden;\nd) angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen von Artikel 60 Absatz 2 der Richtlinie 2009\u002F65\u002FEG;\ne) falls die Anteile von Feeder-OGAW und Master-OGAW auf unterschiedliche Währungen lauten, die Grundlage für die Umrechnung von Aufträgen;\nf) Abwicklungszyklen und Zahlungsmodalitäten für Kauf und Auszahlung von Anteilen des Master-OGAW, bei entsprechenden Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich der Modalitäten für die Erledigung von Auszahlungsaufträgen im Wege der Übertragung von Sacheinlagen vom Master-OGAW auf den Feeder-OGAW, insbesondere in den in Artikel 60 Absätze 4 und 5 der Richtlinie 2009\u002F65\u002FEG genannten Fällen;\ng) wenn Vertragsbedingungen oder Satzung und Prospekt des Master-OGAW diesem bestimmte Rechte oder Befugnisse in Bezug auf die Anteilinhaber gewähren und der Master-OGAW beschließt, in Bezug auf den Feeder-OGAW alle oder bestimmte Rechte und Befugnisse nur in beschränktem Maße oder gar nicht wahrzunehmen, eine Beschreibung der einschlägigen Modalitäten.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 1 Vereinbarung zwischen Feeder-OGAW und Master-OGAW und interne Regelungen für die Geschäftstätigkeiten Inhalt der Vereinbarung zwischen Feeder-OGAW und Master-OGAW Inhalt der internen Regelungen für Geschäftstätigkeiten",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 16","Anlage- und Veräußerungsbasis des Feeder-OGAW","art-16",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 15","Interessenkonflikte","art-15",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 14","Wahl des anzuwendenden Rechts","art-14",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 18","Ereignisse mit Auswirkungen auf Handelsvereinbarungen","art-18",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 19","Standardvereinbarungen für den Prüfbericht","art-19",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 20","Antrag auf Genehmigung","art-20",[],false]