[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2010_60-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2010_60","mit Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zur Erhaltung der natürlichen Umwelt","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-05","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010L0060",10095547,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","In besonderen Schutzgebieten, die die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Richtlinie 92\u002F43\u002FEWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (7) ausgewiesen haben, befinden sich natürliche und naturnahe Lebensräume, die erhaltenswert sind. Solche Gebiete sollten als Quellgebiete für Erhaltungsmischungen betrachtet werden. Darüber hinaus sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, weitere Gebiete, die zur Erhaltung von pflanzengenetischen Ressourcen beitragen, als Quellgebiete auszuweisen, wenn diese die Anforderungen ähnlicher Regelungen erfüllen.","DIR_2010_60 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nIn besonderen Schutzgebieten, die die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Richtlinie 92\u002F43\u002FEWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (7) ausgewiesen haben, befinden sich natürliche und naturnahe Lebensräume, die erhaltenswert sind. Solche Gebiete sollten als Quellgebiete für Erhaltungsmischungen betrachtet werden. Darüber hinaus sollte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, weitere Gebiete, die zur Erhaltung von pflanzengenetischen Ressourcen beitragen, als Quellgebiete auszuweisen, wenn diese die Anforderungen ähnlicher Regelungen erfüllen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]