[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2010_63-anhang-ii-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2010_63","zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010L0063",6937440,"Anhang II","anhang-ii","LISTE DER NICHTMENSCHLICHEN PRIMATEN UND ZEITPUNKTE GEMÄSS ARTIKEL 10 ABSATZ 1 UNTERABSATZ 2","Anhänge","Art\tZeitpunkte\nWeißohrseidenäffchen ( Callithrix jacchus)\t1. Januar 2013\nJavaneraffe ( Macaca fascicularis)\t5 Jahre nach der Veröffentlichung der Durchführbarkeitsstudie nach Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4, sofern in der Studie keine verlängerte Frist empfohlen wird\nRhesusaffe ( Macaca mulatta)\t5 Jahre nach der Veröffentlichung der Durchführbarkeitsstudie nach Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4, sofern in der Studie keine verlängerte Frist empfohlen wird\nAndere Arten nichtmenschlicher Primaten\t5 Jahre nach der Veröffentlichung der Durchführbarkeitsstudie nach Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4, sofern in der Studie keine verlängerte Frist empfohlen wird","DIR_2010_63 - Anhänge - Anhang II LISTE DER NICHTMENSCHLICHEN PRIMATEN UND ZEITPUNKTE GEMÄSS ARTIKEL 10 ABSATZ 1 UNTERABSATZ 2\n\nArt\tZeitpunkte\nWeißohrseidenäffchen ( Callithrix jacchus)\t1. Januar 2013\nJavaneraffe ( Macaca fascicularis)\t5 Jahre nach der Veröffentlichung der Durchführbarkeitsstudie nach Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4, sofern in der Studie keine verlängerte Frist empfohlen wird\nRhesusaffe ( Macaca mulatta)\t5 Jahre nach der Veröffentlichung der Durchführbarkeitsstudie nach Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4, sofern in der Studie keine verlängerte Frist empfohlen wird\nAndere Arten nichtmenschlicher Primaten\t5 Jahre nach der Veröffentlichung der Durchführbarkeitsstudie nach Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4, sofern in der Studie keine verlängerte Frist empfohlen wird",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Anhang I","LISTE DER TIERE GEMÄSS ARTIKEL 10","anhang-i",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 66","Adressaten","art-66",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 65","Inkrafttreten","art-65",[],[],false]