[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2010_75-erwgr-28-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2010_75","über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-09-03","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32010L0075",6937654,"ErwGr. 28","erwgr-28",null,"Erwägungsgründe","Die Verfeuerung von Brennstoff in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW trägt in erheblichem Maße zur Schadstoffbelastung der Luft bei. Damit die in der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung vorgegebenen Ziele erreicht werden können, muss die Kommission überprüfen, inwieweit es erforderlich ist, die zur Verminderung der Emissionen aus den betreffenden Anlagen am besten geeigneten Maßnahmen festzulegen. Bei dieser Überprüfung sind die Besonderheiten von Feuerungsanlagen in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf ihren außergewöhnlichen Einsatz in Notfällen.","DIR_2010_75 - Erwägungsgründe - ErwGr. 28\n\nDie Verfeuerung von Brennstoff in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW trägt in erheblichem Maße zur Schadstoffbelastung der Luft bei. Damit die in der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung vorgegebenen Ziele erreicht werden können, muss die Kommission überprüfen, inwieweit es erforderlich ist, die zur Verminderung der Emissionen aus den betreffenden Anlagen am besten geeigneten Maßnahmen festzulegen. Bei dieser Überprüfung sind die Besonderheiten von Feuerungsanlagen in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf ihren außergewöhnlichen Einsatz in Notfällen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 25","erwgr-25",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 31","erwgr-31",[],false]