[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2011_36-art-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2011_36","zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002\u002F629\u002FJI des Rates","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011L0036",6938566,"Art. 6","art-6","Sanktionen gegen juristische Personen",null,"Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass gegen eine im Sinne des Artikels 5 Absätze 1 oder 2 verantwortliche juristische Person wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen verhängt werden können, zu denen strafrechtliche oder nichtstrafrechtliche Geldsanktionen gehören und zu denen andere Sanktionen gehören können, beispielsweise:\na) Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen;\nb) vorübergehendes oder ständiges Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit;\nc) richterliche Aufsicht;\nd) richterlich angeordnete Auflösung;\ne) vorübergehende oder endgültige Schließung von Einrichtungen, die zur Begehung der Straftat genutzt wurden.","DIR_2011_36 - Art. 6 Sanktionen gegen juristische Personen\n\nDie Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass gegen eine im Sinne des Artikels 5 Absätze 1 oder 2 verantwortliche juristische Person wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen verhängt werden können, zu denen strafrechtliche oder nichtstrafrechtliche Geldsanktionen gehören und zu denen andere Sanktionen gehören können, beispielsweise:\na) Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen oder Hilfen;\nb) vorübergehendes oder ständiges Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit;\nc) richterliche Aufsicht;\nd) richterlich angeordnete Auflösung;\ne) vorübergehende oder endgültige Schließung von Einrichtungen, die zur Begehung der Straftat genutzt wurden.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 5","Verantwortlichkeit juristischer Personen","art-5",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 4","Strafen","art-4",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 3","Anstiftung, Beihilfe und Versuch","art-3",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 7","Beschlagnahme und Einziehung","art-7",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 8","Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer","art-8",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 9","Ermittlung und Strafverfolgung","art-9",[],false]