[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2011_64-art-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2011_64","über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011L0064",6938990,"Art. 17","art-17",null,"KAPITEL 5 FESTSETZUNG DES KLEINVERKAUFHÖCHSTPREISES VON TABAKWAREN, ERHEBUNG DER VERBRAUCHSTEUER, AUSNAHMEN UND ERSTATTUNGEN","Eine Befreiung von der Verbrauchsteuer oder eine Erstattung bereits entrichteter Verbrauchsteuern kann für folgende Erzeugnisse gewährt werden:\na) für industrielle Zwecke oder im Gartenbau verwendete denaturierte Tabakwaren;\nb) unter behördlicher Aufsicht vernichtete Tabakwaren;\nc) Tabakwaren, die ausschließlich für wissenschaftliche Untersuchungen sowie für Tests im Zusammenhang mit der Qualität der Erzeugnisse bestimmt sind;\nd) Tabakwaren, die vom Hersteller erneut verarbeitet werden.\nDie Mitgliedstaaten legen die Anforderungen und Formschriften fest, die für die Gewährung dieser Befreiungen bzw. Erstattungen erfüllt bzw. eingehalten werden müssen.","DIR_2011_64 - KAPITEL 5 FESTSETZUNG DES KLEINVERKAUFHÖCHSTPREISES VON TABAKWAREN, ERHEBUNG DER VERBRAUCHSTEUER, AUSNAHMEN UND ERSTATTUNGEN - Art. 17\n\nEine Befreiung von der Verbrauchsteuer oder eine Erstattung bereits entrichteter Verbrauchsteuern kann für folgende Erzeugnisse gewährt werden:\na) für industrielle Zwecke oder im Gartenbau verwendete denaturierte Tabakwaren;\nb) unter behördlicher Aufsicht vernichtete Tabakwaren;\nc) Tabakwaren, die ausschließlich für wissenschaftliche Untersuchungen sowie für Tests im Zusammenhang mit der Qualität der Erzeugnisse bestimmt sind;\nd) Tabakwaren, die vom Hersteller erneut verarbeitet werden.\nDie Mitgliedstaaten legen die Anforderungen und Formschriften fest, die für die Gewährung dieser Befreiungen bzw. Erstattungen erfüllt bzw. eingehalten werden müssen.",{"kapitel":18},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Art. 16","art-16",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"Art. 15","art-15",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"Art. 14","art-14",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Art. 18","art-18",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 19","art-19",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 20","art-20",[],false]