[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2011_95-art-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2011_95","über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011L0095",6939828,"Art. 22","art-22","Information","KAPITEL VII INHALT DES INTERNATIONALEN SCHUTZES","Die Mitgliedstaaten gewähren Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, so bald wie möglich nach Zuerkennung des Flüchtlingsstatus oder des subsidiären Schutzstatus Zugang zu Informationen über die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dem Status in einer Sprache, die sie verstehen oder von der vernünftigerweise angenommen werden darf, dass sie sie verstehen.","DIR_2011_95 - KAPITEL VII INHALT DES INTERNATIONALEN SCHUTZES - Art. 22 Information\n\nDie Mitgliedstaaten gewähren Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt worden ist, so bald wie möglich nach Zuerkennung des Flüchtlingsstatus oder des subsidiären Schutzstatus Zugang zu Informationen über die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dem Status in einer Sprache, die sie verstehen oder von der vernünftigerweise angenommen werden darf, dass sie sie verstehen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 21","Schutz vor Zurückweisung","art-21",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 20","Allgemeine Bestimmungen","art-20",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 19","Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung des subsidiären Schutzstatus","art-19",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 23","Wahrung des Familienverbands","art-23",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 24","Aufenthaltstitel","art-24",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 25","Reisedokumente","art-25",[],false]