[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-dir_2011_99-erwgr-19-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"dir_2011_99","über die Europäische Schutzanordnung","eurlex","eu","directive","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011L0099",6939970,"ErwGr. 19","erwgr-19",null,"Erwägungsgründe","Diese Richtlinie enthält eine erschöpfende Aufzählung von Verboten und Beschränkungen, die, wenn sie im anordnenden Staat angeordnet wurden und in der Europäischen Schutzanordnung enthalten sind, im vollstreckenden Staat innerhalb der in dieser Richtlinie vorgesehenen Grenzen anerkannt und vollstreckt werden sollten. Andere Arten von Schutzmaßnahmen können auf nationaler Ebene bestehen, wie die Verpflichtung für die gefährdende Person, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, sofern diese Verpflichtung in nationalem Recht vorgesehen ist. Solche Maßnahmen können im anordnenden Staat im Rahmen des Verfahrens angeordnet werden, das zur Anordnung einer der Schutzmaßnahmen führt, die gemäß dieser Richtlinie die Grundlage für die Europäische Schutzanordnung sein können.","DIR_2011_99 - Erwägungsgründe - ErwGr. 19\n\nDiese Richtlinie enthält eine erschöpfende Aufzählung von Verboten und Beschränkungen, die, wenn sie im anordnenden Staat angeordnet wurden und in der Europäischen Schutzanordnung enthalten sind, im vollstreckenden Staat innerhalb der in dieser Richtlinie vorgesehenen Grenzen anerkannt und vollstreckt werden sollten. Andere Arten von Schutzmaßnahmen können auf nationaler Ebene bestehen, wie die Verpflichtung für die gefährdende Person, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, sofern diese Verpflichtung in nationalem Recht vorgesehen ist. Solche Maßnahmen können im anordnenden Staat im Rahmen des Verfahrens angeordnet werden, das zur Anordnung einer der Schutzmaßnahmen führt, die gemäß dieser Richtlinie die Grundlage für die Europäische Schutzanordnung sein können.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 16","erwgr-16",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 22","erwgr-22",[],false]